DSGVO-Abmahnung von Olga Levkovski „strumperia“ durch die Tuna Rechtsanwälte | Unzureichende Datenschutz-Erklärung

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
19.03.2019127 Mal gelesen
Mit der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) haben Verantwortliche (dazu gehören auch Onlinehändler) u.a. verschiedenste Informationspflichten. Bestimmte Verstöße werden von Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern geahndet; zur Abmahn-Berechtigung sind noch keine Urteile bekannt. Gern unterstützen wir Sie.

Die Abmahner

Unter dem gewerblichen Nutzerprofil "strumpferia" auf Ebay verkauft Frau Olga Levkovski Strümpfe und Strumpfhosen. Aktuell lässt sie über die Kanzlei Tuna wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen Wettbewerber abmahnen.

Der Vorwurf

Bei den abgemahnten Verkäufern mangele es an einem Hinweis auf die DSGVO sowie an einer Datenschutzerklärung. Dadurch würde gegen § 3a UWG und somit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die Forderung

Neben der Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 ? (Gegenstandswert 5.000 ?) wird gefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, welche für zukünftige Verstöße Vertragsstrafen in Höhe von 5.100 ? vorsieht.

Unsere Einschätzung

Die Unterlassungserklärung ist zumeist sehr weit gefasst. Vorliegend kommt noch als latente Gefahr hinzu, dass die zu unterlassende Handlung nicht genannt wird, sodass die Geltendmachung der Vertragsstrafe sehr wahrscheinlich ist. Bisher ist die Frage, ob ein Verstoß gegen die DSGVO einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt, höchstrichterlich noch ungeklärt und auch ansonsten recht umstritten. Während das LG Würzburg dies bejaht gehen das LG Bochum, Wiesbaden und Magdeburg nicht davon aus. Gegen die Abmahnung als solche vorzugehen verspricht also Erfolg, da sie durchaus unberechtigt sein könnte.

Unser Rat

Wegen der oben erläuterten ungeklärten Rechtslage sollte die Unterlassungserklärung auf keinen Fall ohne vorherige Überprüfung durch einen Fachanwalt unterschrieben werden. Auch die Zahlungsforderung sollte zunächst nicht beglichen, sondern stattdessen eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch genommen werden. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen schon im mit einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung weiter.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)