DSGVO-Abmahnung vom IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V. | Kontakt-Formular ohne SSL-Verschlüsselung

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
11.03.2019154 Mal gelesen
Auch wenn Sie bislang eher weniger mit Datenschutz zu tun hatten, sollten Sie dieses Thema spätestens seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ernst nehmen, da ein Nichteinhalten sanktioniert wird. Hierzu gehört die Verschlüsselung von Kontaktformularen mittels SSL.

Der Abmahner

Derzeit erreichen uns mehrere wortgleiche Abmahnungen des IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V. (Straße der Jugend 18,14974 Ludwigsfelde). Der erst seit dem 06.03.2019 eingetragene Verein verfolgt nach eigenen Angaben den Verbraucherschutz und Verbraucherinteressen.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO. Konkret soll eine sichere Übermittlung von Verbraucherdaten nicht stattfinden, da das Kontaktformular nicht SSL-verschlüsselt ist.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen die Abmahnkosten in Höhe von 285,60 ? getragen werden.

Unsere Einschätzung

Fraglich ist die Abmahnbefugnis (Aktivlegitimation) des Vereins: Eine Befugnis aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG scheint fraglich, da der Verein erst kürzlich eingetragen wurde und es daher unwahrscheinlich ist, dass ihm bereits eine erhebliche Anzahl Unternehmen angehören. Daher erscheint die Berechtigung der Abmahnung fraglich, auch wenn die Verschlüsselung von Kontaktformularen auf Websites tatsächlich wegen der DSGVO und Telemediengesetz zwingend erforderlich ist.

Unser Rat

Um weiter Angst zu schüren, wird in der Abmahnung auf die Möglichkeit einer durch den IGD geltend gemachte Schadenersatzforderung hingewiesen (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Verunsichern lassen sollten Sie sich dadurch nicht und die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Kontaktieren Sie einen uns gerne, um die erhaltene Abmahnung bezüglich ihrer Berechtigung zu überprüfen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne bereits im Rahmen unserer unverbindlichen, kostenfreien Ersteinschätzung.

Stand: 03-2019