Der Abmahner
Derzeit erreichen uns mehrere wortgleiche Abmahnungen des IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V. (Straße der Jugend 18,14974 Ludwigsfelde). Der erst seit dem 06.03.2019 eingetragene Verein verfolgt nach eigenen Angaben den Verbraucherschutz und Verbraucherinteressen.
Der Vorwurf
Gerügt wird ein Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO. Konkret soll eine sichere Übermittlung von Verbraucherdaten nicht stattfinden, da das Kontaktformular nicht SSL-verschlüsselt ist.
Die Forderung
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen die Abmahnkosten in Höhe von 285,60 ? getragen werden.
Unsere Einschätzung
Fraglich ist die Abmahnbefugnis (Aktivlegitimation) des Vereins: Eine Befugnis aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG scheint fraglich, da der Verein erst kürzlich eingetragen wurde und es daher unwahrscheinlich ist, dass ihm bereits eine erhebliche Anzahl Unternehmen angehören. Daher erscheint die Berechtigung der Abmahnung fraglich, auch wenn die Verschlüsselung von Kontaktformularen auf Websites tatsächlich wegen der DSGVO und Telemediengesetz zwingend erforderlich ist.
Unser Rat
Um weiter Angst zu schüren, wird in der Abmahnung auf die Möglichkeit einer durch den IGD geltend gemachte Schadenersatzforderung hingewiesen (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Verunsichern lassen sollten Sie sich dadurch nicht und die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Kontaktieren Sie einen uns gerne, um die erhaltene Abmahnung bezüglich ihrer Berechtigung zu überprüfen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen. Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne bereits im Rahmen unserer unverbindlichen, kostenfreien Ersteinschätzung.
Stand: 03-2019