Urheberrechtliche Abmahnung unerlaubte Bildnutzung Great Bowery Deutschland GmbH und Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahnung
26.01.2019116 Mal gelesen
Bildnutzer erhalten von Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine im Namen der Great Bowery Deutschland GmbH, einer internationalen Bildagentur, erklärte Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung eines Bildes des Fotografen MERT ALAS & MARCUS PIGGOT. Die geltend gemachten Ansprüche scheinen überzogen zu sein.

Urheberrechtliche Abmahnung unerlaubte Bildnutzung

Great Bowery Deutschland GmbH und Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Bildnutzer erhalten von Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine im Namen der Great Bowery Deutschland GmbH, einer internationalen Bildagentur, erklärte Abmahnung wegen unerlaubter Nutzung eines Bildes des Fotografen MERT ALAS & MARCUS PIGGOT. Great Bowery Deutschland GmbH behauptet, ausschließlich berechtigt zu sein, Ansprüche aus der Verletzung der urheberrechtlichen Rechte des Fotografen geltend zu machen. Die Rechtsverletzungen der Bildnutzer bestehe darin, dass das Bild in die Homepage der Bildnutzer eingebunden und der Fotograf hierbei nicht als Urheber kenntlich gemacht worden sei. Darin sei eine Verletzung des Rechts des Fotografen auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung des Bildes und auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Bild zu sehen.

Waldorf Frommer verlangt die Unterlassung der Rechtsverletzungen und Abgabe eines Unterlassungsversprechens, dessen Verletzung einen Anspruch gegen Bildnutzer auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von regelmäßig 5.000 ? begründet.

Ferner verlangt Waldorf Frommer Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes wird mit jeweils 3.500 ? für die Einbindung des Bildes auf der Homepage und für die unterlassene Urheberbenennung, insgesamt also mit 7.000 ?, beziffert. Waldorf Frommer verweigert die Vorlage eines Beweises für die Höhe des geforderten Betrages mit dem Hinweis, dass außergerichtlich hierzu keine Obliegenheit bestehe. Des Weiteren verlangt Waldorf Frommer unter Zugrundelegung eines Gesamtgegenstandswerts von 32.000 ? (7.000 ? Schadensersatz, 25.000 ? Einbindung des Bildes auf der Homepage und unterlassene Urheberbenennung) Erstattung der Kosten ihrer Inanspruchnahme in Höhe von 1.239,40 ?.

Der Abmahnung ist eine von Waldorf Frommer gefertigte Strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Schreiben beigefügt, die nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet werden sollten. Denn sowohl die Unterlassungserklärung als auch das Schreiben begründen Verpflichtungen, die nicht oder nicht so eingegangen werden sollten. Besser ist es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und über die Höhe des Schadensersatzes und der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zu verhandeln. Die Erfolgsaussichten, die geforderte Schadensersatzleistung von 7.000 ? zu mindern, sind gut. Denn bislang hat Waldorf Frommer noch nicht offengelegt, ob der geforderte Betrag tatsächlich begründet ist. Auch der Gegenstandswert von 25.000 ? für die Einbindung des Bildes auf der Homepage und unterlassene Urheberbenennung kann bei Kleinunternehmern gemindert werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann bin ich Ihnen dabei behilflich, die geforderte Schadensersatzleistung zu reduzieren und eine modifizierte Unterlassungserklärung zu fertigen.

Ich biete eine kostenlose Ersteinschätzung an.