Fernabsatz Widerrufsjoker bei ING Diba, DSL und DKB prüfen lassen! Beste Chancen wegen BGH- Urteil v. 27.02.2018, Fachanwalt informiert kostenfrei 0711 217 235-0

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24.07.2018131 Mal gelesen
Fernabsatz-Widerrufsjoker prüfen lassen! ING Diba, DSL und DKB Darlehen widerrufbar? Fachanwalt informiert kostenfrei

Für Baufinanzierungen die zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, besteht immer noch die Möglichkeit der Widerrufbarkeit, falls die Verträge im Fernabsatz, also unter ausschließlicher Verwendung von Fernkombinationsmittel wie Post, Telefon und E-Mail geschlossen worden sind. Der Widerrufsjoker lebt also noch!

Dies hat der BGH mit Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 - nochmals ausdrücklich klargestellt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings das auch kein Kreditvermittler der Bank involviert war und tatsächlich nur im Fernabsatz die Verträge geschlossen worden sind.

Nach den Erfahrungen und Feststellungen von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser haben derartige Fernabsatzgeschäfte in der Vergangenheit vor allem drei große Baufinanzierer getätigt, namentlich die ING Diba, die DKB und die DSL-Bank. 

Besonders aussichtsreich sind daher derartige Baukredite, die die Verbraucher in der Zeit 2008 bis 2010 abgeschlossen haben.Dies deshalb weil bekanntlich noch die 10-jährige Zinsbindungsfrist noch aktuell laufen würde. Würde man diese Darlehen also regulär kündigen, könnte die Bank eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Aufgrund der oben zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes müssten bei einem Widerruf dann die Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt werden.

Betroffene Verbraucher können somit ein laufendes Darlehen widerrufen und ohne Zahlung einer Entschädigung in eine deutlich niedrigere Finanzierung wechseln. Sie zahlen damit nicht nur weniger Zinsen, sondern sichern sich die aktuellen Niedrigzinsen auch für einen langen Zeitraum.

Nach der weiter gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhalten die widerrufenden Verbraucher auch Nutzungsentschädigung für jede geleistete Geldzahlung an die Bank, gleich ob Zins oder Tilgung. Auch dies wird im Rahmen der Rückabwicklung berücksichtigt und in das Saldo aufgenommen..

Eser Rechtsanwälte stehen für eine 1. unverbindliche Information und Beratung bundesweit zu Verfügung.

In den Kreditwiderrufsfällen wurde Herr Rechtsanwalt Eser in den letzten Jahren in über hunderten von Fällen bereits tätig.

 

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