Abmahnung von Ubisoft durch die Kanzlei Beiten Burkhardt für Ubisoft (Abmahnung USK)

22.11.201783 Mal gelesen
Die Kanzlei Beiten Burkhardt mahnt im Auftrag der Firma Ubisoft GmbH, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf Onlinehändler wegen Verstoßes gegen das JschG beim Verkauf von Computerspielen ab.

Die Kanzlei Beiten Burkhardt mahnt im Auftrag der Firma Ubisoft GmbH, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf Onlinehändler wegen Verstoßes gegen das JschG  beim Verkauf von Computerspielen ab. Es handelt sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Mit Niederlassungen in über 20 Ländern ist Ubisoft einer der größten Spielepublisher weltweit.

Was fordert Ubisoft durch die Kanzlei Beiten Burkhardt?

Ubisoft wirft Onlinehändlern vor, Computerspiele zu verkauft haben, ohne dass diese über die entsprechende Kennzeichnung der Unterhaltssoftware Selbstkontrolle (USK) verfügen. Hier wird ein Verstoß gegen § 12 Jugendschutzgesetz gesehen.

Die Kanzlei Beiten Burkhardt fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 60.000 Euro. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 1.642,40 Euro. Daneben werden noch Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Wie soll man auf die Abmahnung reagieren?

Keinesfalls sollte man die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar und diese ist zudem sehr weit gefasst. Sie sieht nämlich vor, dass man im Wiederholungsfall (d.h. wenn man gegen die Unterlassungserklärung verstößt) eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen soll. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass Unterlassungsansprüche gerichtlich eingeklagt werden können.

Da die rechtliche Beurteilung und die Folgen entsprechender Abmahnungen gravierend sind, empfiehlt es sich auf jeden Fall, bei Abmahnungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist dabei nach unserer Erfahrung, dass Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte beauftragt werden, die mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Erfahrung haben. Dabei ist auszuloten, inwieweit auch unter kaufmännischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten Handlungsoptionen bestehen.

Nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muss mit anwaltlicher Hilfe genau geprüft werden, ob der Wettbewerbsverstoß nachgewiesen werden kann oder nicht. Danach ist das Verteidigungsvorbringen auszurichten. Fehler in der Verteidigungsstrategie können erhebliche Kosten verursachen, die bei richtigem Handeln vermeidbar sind.

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Katharina von Leitner-Scharfenberg

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwältin für Urheberrecht