Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Stefan Reebig durch Rechtsanwälte Awender und Werner

24.10.2017339 Mal gelesen

Die Kanzlei Awender und Werner vertritt Herrn Stefan Reebig und mahnt für diesen angebliche Wettbewerbsverstöße von eBay-Händlern ab. Herr Reebig betreibt selbst über die Internetplattform eBay Rauch- bzw. Verdampfererzeugnisse, Online-Handel insbesondere mit Artikenl aus dem Bereich sog. "E-Shishas / E-Zigaretten" nebst Zubehör.

Welche Verstöße werden abgemahnt?

Die Abmahnungen  beziehen sich in der Regel auf Wettbewerbsverstöße im Online-Handel. In den Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner u. a. über die Internetplattform eBay Rauch- bzw. Verdampfererzeugnisse, insbesondere Artikel aus dem Bereich sogenannter E-Shishas/E-Zigaretten nebst Zubehör veräußert. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen in wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise auf eBay zu  agieren. Gerügt wird zunächst, dass sich der Abgemahnte als privater Anbieter ausgebe, obwohl er eine Vielzahl von Rauchwaren/Verdampferartikeln anbiete und bei bisherigen Transaktionen auch immer wieder Artikel derselben Warengattung veräußert habe. Aufgrund der Art, Menge und Anzahl der vertriebenen Artikel sei der Abgemahnte eindeutig als gewerblicher Anbieter einzustufen. Trotzdem gebe er sich als privater Anbieter aus. Moniert wird sodann im Einzelnen fehlende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher (Widerrufsbelehrung) und fehlende Informationen zu Anbieterkennzeichnung/Impressum.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Awender und Werner fordert von den Betroffenen zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Abgabe einer solchen Erklärung hat zur Folge, dass bei erneuten Verstößen gegen die Unterlassungserklärung Vertragsstrafen vom abgemahnten Unternehmen und Betroffenen zu zahlen sind. In vielen Entwürfen von Unterlassungserklärungen, die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beigefügt sind, ist dabei eine Vertragsstrafe von über 5.100,00 ? vorgesehen.  Aufgrund der langen Wirkung solcher Unterlassungserklärungen über Jahrzehnte kommt es dann immer wieder zu Vertragsstrafenforderungen gegen die Betroffenen.

Aus diesem Grunde raten wir dringend davon ab, vorschnell die bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beigefügten Entwürfe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu unterzeichnen. Weiterhin werden Anwaltsgebühren auf Basis eines Gegenstandswertes von 20.000,00 ? von der Kanzlei Awender und Werner gefordert. Aufgrund des Gegenstandswertes ergeben sich dann Anwaltsgebühren bis zu  984,60 ?. Zudem werden die Testkaufkosten beansprucht.

Wie reagiere ich als eBay-Verkäufer richtig nach Erhalt einer Abmahnung?

Da die rechtliche Beurteilung und die Folgen entsprechender Abmahnungen gravierend sind, empfiehlt es sich auf jeden Fall, bei Abmahnungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist dabei nach unserer Erfahrung, dass Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte beauftragt werden, die mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Erfahrung haben. Dabei ist auszuloten, inwieweit auch unter kaufmännischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten Handlungsoptionen bestehen.

Sofern Sie als privater Verkäufer bei eBay eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie diese nicht einfach ignorieren. Eine gewerbliche Tätigkeit im rechtlichen Sinne nehmen Gerichte bereits dann an, wenn in der Vergangenheit wiederholt gleichartige Artikel angeboten bzw. verkauft worden sind. Nehmen Sie die Abmahnung daher auch dann ernst, wenn sich Ihre Verkäufe auf Artikel bezogen, die aus Ihrem privaten Besitz stammen und die Sie ggf. sogar mit Verlust verkauft haben.

Sofern Sie reaktionslos die gesetzten Fristen verstreichen lassen, kann es zu einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung, mit der entsprechenden Kostenfolgen, gegen Sie kommen,

Nach Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muss mit anwaltlicher Hilfe genau geprüft werden, ob eine gewerbliche Verkaufstätigkeit durch die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer nachgewiesen werden kann oder nicht. Danach ist das Verteidigungsvorbringen auszurichten. Fehler in der Verteidigungsstrategie können erhebliche Kosten verursachen, die bei richtigem Handeln vermeidbar sind.

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Katharina von Leitner-Scharfenberg

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwältin für Urheberrecht