Abmahnung der Kanzlei Fareds zu Erotikfilm erhalten?

15.10.2017181 Mal gelesen

Kanzlei Fareds von vielen Erotikfilm Produzenten beauftragt

Fareds ist eine deutsche Kanzlei, die vornehmlich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig ist. Dabei geht es insbesondere um Urheberrecht und dessen Schutz. Die Mandanten von Fareds stammen häufig aus der Erotik Film Branche. Fareds soll drohenden Urheberrechtsverletzungen an Erotikfilmen verbeugen und begangene Rechtsverletzungen ahnden. Dazu bedient sich die Sozietät häufig dem Mittel der Abmahnung - tausende Internetnutzer erhalten derartige Schreiben von der Kanzlei.

Was ist eine Abmahnung und warum verschickt Fareds sie?

An so gut wie jedem Film hält jemand, häufig die Produktionsfirma, die Rechte. Diese Rechte können verletzt werden, indem der Film oder die Serie unautorisiert verbreitet oder vervielfältigt wird. Solche Urheberrechtsverletzungen finden heute tagtäglich im Internet statt; und zwar in Form von Streaming, Filesharing oder illegalen Downloadplattformen. Wer eine solche Plattform oder einen solchen Dienst anbietet oder nutzt, verletzt folglich die Urheberrechte. Folge dessen ist, dass der Rechteinhaber Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung hat. Die Kanzlei Fareds versucht, diese Ansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. Mittel zum Zweck ist dabei die Abmahnung - ein Schreiben, in dem die Anwälte vom Adressaten die Zahlung von mehreren hundert Euro Schadensersatz und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern.

Bei Fareds sind häufig Erotikfilme Gegenstand der Abmahnung. Selbstverständlich gelten auch für diese Filme die normalen Regeln des Urheberrechts. Man sollte auf die Forderungen der Kanzlei aber keinesfalls eingehen, ansonsten drohen kostenreiche Folgen!

Was bedeutet die Abmahnung von Fareds?

Wer eine Abmahnung von Fareds erhält, gerät vermutlich erst einmal unter Druck. Erstens, weil hohe rechtliche und finanzielle Konsequenzen angedroht werden. Zweitens, weil das Thema Erotik in Filmen eine gewisse Brisanz enthält. Wer eine Abmahnung erhält, sollte nichtsdestotrotz nicht in Panik verfallen. Denn bei guter Beratung ist es häufig so, dass der Abgemahnte gar nichts oder wesentlich weniger als den geforderten Betrag zahlen muss!

Das liegt an verschiedenen Faktoren, allerdings auch daran, dass Fareds den "Falschen" abgemahnt haben kann. Die Kanzlei ermittelt die vermeintlich Verantwortlichen über IP-Adressen. Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den (vermutlich) eine Urheberrechtsverletzung vorgenommen wurde, erhält demgemäß die Abmahnung. Nicht selten werden bei der Ermittlung aber Fehler gemacht, oft ist der Anschlussinhaber nicht verantwortlich (sondern Gäste, Mitbewohner usw.). Um nicht voreilig zu zahlen, Geld zu verlieren und ggf. noch härtere Konsequenzen zu erfahren, sollte man sich deswegen beraten lassen!

Werdermann | von Rüden analysiert Ihren Fall kostenlos!

Der Erhalt einer Abmahnung sollte niemanden in Panik versetzen, trotzdem darf man die Schreiben nicht ignorieren. Fareds setzt den Empfängern häufig kurze Fristen; innerhalb dieser Fristen sollte man definitiv Rat einholen. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung eine kostenlose Erstberatung an! Weil jeder Fall verschieden ist, gibt es keine pauschale Lösung für die Abmahn-Fälle. Vorläufig kann aber folgendes Schema eingehalten werden:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Fareds aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und vermeiden Sie unnötige Zahlungen an Fareds! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden und meine personenbezogenen Daten direkt durch den Betreiber des Portals verarbeitet werden und dieser Cookies o.ä. in meinem Browser setzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.