Abmahnung Besser-Hollandrad durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann

15.09.201782 Mal gelesen

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Vertragsstrafenforderung der Firma Besser-Hollandrad vor, nach der unser Mandant Anfang des Jahres 2017 nach Erhalt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Gefordert werden jetzt 3.000,00 ? Vertragsstrafe, weil unser Mandant angeblich bei der Artikelbeschreibung einer Campinggaskartusche auf eBay, u. a. die Grundpreisangabe des Produktes mit 100 g anstatt 1 Kilogramm angegeben hat!

Vorliegend verkauft unser Mandant Gaskartuschen mit einem Inhalt von 227 g Butangas, sodass gemäß § 2 Abs.3 S.2 Preisangabenverordnung (PAngV) die Angabe des Grundpreises mit 100 g rechtlich zulässig gewesen wäre. Unser Mandant hat, da er im Abmahnverfahren nicht anwaltlich vertreten war, dennoch voreilig eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung?

Wir raten daher dringend allen Betroffenen nach Erhalt einer Abmahnung, eine Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung im Einzelfall abzugeben.

Dem Empfänger der Abmahnung wird durch Rechtsanwältin Fischer-Battermann mitgeteilt, dass die Firma Besser-Hollandrad sowohl ein Ladengeschäft in Bunde betreibe als auch einen Onlineshop unter besser-hollandrad.de. Zudem handele Erwin Besser bei eBay unter dem Namen "beswinn" und bei Amazon unter dem Namen "Besser-Hollandrad". Die Firma Besser-Hollandrad vertreibe Artikel unter anderem aus den Bereichen Fahrräder, Fahrradersatzteile und Fahrradzubehör und stünde somit zum Empfänger der Abmahnung "in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis gemäß § 2 Nr. 3 Unlauterer Wettbewerb-Gesetz (UWG)".

Dem Abgemahnten wird sodann vorgeworfen, beim Online-Marktplatz eBay Angebote geschaltet zu haben, die ebenfalls den Verkauf von Fahrradzubehör zum Gegenstand hätten.

Gerügt wird dabei ein Verstoß gegen § 2 der Preisangabenverordnung (PAngV) durch das Nichtangeben eines Grundpreises. Infolge der fehlenden oder nicht korrekten Grundpreisangabe könnte ein uninformierter Käufer einen Preisvergleich für Konkurrenzprodukte oder identische Produkte der Firma Besser-Hollandrad nicht vornehmen. Dies wiederum steigere den Umsatz des abgemahnten Onlinehändlers und zwar zu Lasten des Abmahners Erwin Besser. Daher bestehe ein Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen, sodass der Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird.

Zudem wird der Empfänger der Abmahnung zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 745,40 ? (Gegenstandswert: 10.000,00 ?) aufgefordert.

Überdies behauptet Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann, dass der Firma Besser-Hollandrad bzw. deren Inhaber Erwin Besser ein Anspruch auf Ersatz der "Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung" zustünde. Neben den Rechtsanwaltskosten sollen daher weitere 102,49 ? auf das Konto der Kanzlei Fischer-Battermann überwiesen werden.

Falls eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, wird im zeitlichen Nachgang genau überprüft, ob ein Verstoß weiterhin vorliegt, um die Vertragsstrafe von den Betroffenen ,,abzukassieren''. Mithin sollte nach Abgabe der Unterlassungserklärung der eigene Online-Shop genau auf bestehende Wettbewerbsverstöße durch einen Fachanwalt überprüft werden.

Die Abmahnung, die die Firma Besser-Hollandrad, vertreten durch den Inhaber Erwin Besser, aussprechen lässt, wirft viele Fragen auf. Wir raten daher dringend, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, falls Sie von einer Abmahnung betroffen sind. Dabei sollte ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz beauftragt werden.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Wettbewerbsrecht. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.