Abmahnung der Kanzlei Fareds zu Erotikfilm

07.09.2017126 Mal gelesen

Fareds ist bekannte Größe im gewerblichen Rechtsschutz

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Fareds ist seit längerem eine bekannte Kanzlei auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Vor allem ist Fareds auf Urheberrecht spezialisiert. Die Sozietät wird von ihren Mandanten damit beauftragt, deren Urheberrechte zu schützen und Rechtsverletzungen nachzugehen. Die Mandanten von Fareds entstammen primär der Filmbranche, einige davon sind Produzenten von Erotikfilmen. Werden die Rechte an den Filmen verletzt, wird Fareds tätig. Dazu verschickt die Kanzlei täglich Abmahnungen, die für die Empfänger oft überraschend kommen.

Worum geht es bei Abmahnungen von Fareds?

Im Vorfeld einer jeden Abmahnung steht eine Urheberrechtsverletzung. Diese liegt in der Regel in der unzulässigen Vervielfältigung oder in dem unautorisierten Verbreiten von Filmen. Heutzutage finden fast alle Urheberrechtsverletzungen an Filmen im Internet statt: Gemeint sind Streaming-Portale, Tauschbörsen und illegale Downloadplattformen. Jeder, der unzulässiges Streaming nutzt, Filesharing betreibt oder einen Film illegal herunterlädt, begeht folglich eine Urheberrechtsverletzung.

Folge einer solchen Urheberrechtsverletzung sind Ansprüche derjenigen, die die Rechte an diesem Film halten. Das sind meist die Produktionsunternehmen - die Mandanten von Fareds. Zum einen kann Schadensersatz für die Rechtsverletzung verlangt werden, zum anderen besteht ein Unterlassungsanspruch. Diese beiden Ansprüche sollen auf kurzem Wege durchgesetzt werden. Dazu verschickt Fareds die Abmahnungen. In den Schreiben fordern sie zur Zahlung eines Geldbetrages auf und legen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die der Empfänger unterschreiben soll. Ohne externe Prüfung eines Anwalts, wäre es fatal, wenn man auf die Forderungen von Fareds ohne Weiteres eingeht!

Warum erhalte ich eine Abmahnung von Fareds?

Dem Mandat gemäß ist es die Aufgabe von Fareds, die Rechte der eigenen Mandanten durchzusetzen. Daher ermittelt die Kanzlei Urheberrechtsverletzungen und geht dagegen in soeben beschriebener Weise vor. Die Anspruchsgegner sucht die Sozietät über die IP-Adressen, die mit den Rechtsverletzungen im Internet verknüpft sind. Folglich kriegt dann der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses, über den illegales Streaming oder Filesharing betrieben wurde,  die Abmahnung. Das birgt natürlich Probleme: Nicht immer lässt sich die Rechtsverletzung zweifelsfrei nachweisen, nicht immer ist der Anschlussinhaber der tatsächlich Verantwortliche.

Das bedeutet natürlich, dass der Empfänger einer Abmahnung nicht automatisch zahlen muss. Häufig kann man sich der Haftung entziehen oder zumindest die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes reduzieren. Allein deswegen sollte man nicht übereilt an Fareds zahlen.

Abmahnung von Fareds erhalten - was ist zu tun?

Natürlich ist eine Abmahnung eine unangenehme Sache. Dazu kommt, dass das Thema Erotikfilm nach wie vor sehr brisant ist. Dennoch sollte man bei Erhalt einer Abmahnung nicht in Panik verfallen. Die Sachverhalte lassen sich aufklären und angemessen auflösen. Ein Allheilmittel gibt es allerdings nicht, jeder Fall ist verschieden.

Wir von Werdermann | von Rüden raten Empfängern einer Abmahnung zu folgenden vorläufigen Schritten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Fareds aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Zusätzlich bieten wir als besonderen Service eine kostenlose Erstberatung an. Bei dieser analysieren unsere Anwälte Ihren Fall und geben Ihnen eine Einschätzung über etwaige Risiken, mögliche Kosten und Ihre Optionen. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 965 35 855 sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!

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