Filesharing: rka klagt umfangreich Schadensersatz ein

03.08.2017123 Mal gelesen
Die Hamburger Kanzlei rka begründet nunmehr umfangreich Ansprüche, die Ende 2016 im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht wurden.

Anfang des Jahres erreichten mich gehäuft Anrufe und E-Mails von verunsicherten Mandanten, die Post von den Hamburger Rechtsanwälten rka erhalten haben. Diese Kanzlei vertritt die Firma Koch Media GmbH, welche die Rechte an Spielen wie "Dead Island", "Saints Row" und "Risen" innehat.

Bei rka bearbeitete man Ende 2016, wie im Vorjahr, alte Fälle aus dem Jahr 2013 und beantragte, rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung der Anwaltskosten, einen gerichtlichen Mahnbescheid. Die Verjährung wurde dadurch gehemmt.

Wer den gerichtlichen Mahnbescheid ignoriert hat, wird einige Wochen später einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben und zwischenzeitlich entweder gezahlt oder Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen haben.

Wer aber Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat, muß in diesen Tagen mit dem Eingang einer Klageschrift rechnen, in der die Kanzlei rka für die Koch Media GmbH die geltend gemachten Forderungen aus Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung aus Filesharing begründet. Die Klageschriften sind recht umfangreich und mit zahlreichen Anlagen versehen.

Im Streit stehen in der Regel Forderungen zwischen 1500 und 1885 EUR.

Spätestens jetzt müssen sich Betroffene, die der Meinung sind, zu Unrecht in Anspruch genommen zu werden, dagegen zur Wehr setzen und sich gegen die Klageforderung verteidigen. Denn wer sich nicht wehrt, wird verurteilt. 

Unter 0221 801 37 193 stehe ich Betroffenen für eine Beratung zur Verfügung. Alternativ bin ich über info@rechtsanwalt-schwartmann.de erreichbar. Ich bespreche mit Betroffenen den Sachverhalt und erläutere Chancen und Risiken.