Unerlaubte Verwendung der WHO´s WHO- Biografie von Arnulf Rainer: Abmahnung durch die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall

24.05.201751 Mal gelesen
Die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall vertritt die rechtlichen Interessen von Christian Kaiser und mahnt im Rahmen dessen die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Who´s Who- Biografie von Arnulf Rainer auf einer Internetseite ab.

Unter der Firmierung "rasscass Medien Content Verlag" bietet Christian Kaiser ein Who´s Who Biografien Lexikon im Internet an. Diese Biografien stellen Sprachwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG dar. Sie sind auf der Internetseite abrufbar und grundsätzlich frei zugänglich. Die Biografien sind jedoch urheberrechtlich geschützt. Dem Urheber Christian Rainer stehen die ausschließlichen Rechte hieran zu.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet: Der Abgemahnte soll die Biografie des österreichischen Malers Arnulf Rainer ohne die Einwilligung des Urhebers Christian Kaiser veröffentlicht haben.

Die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall fordert die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird vom Abgemahnten ein Schadensersatz gefordert. Dieser berechnet sich entweder gemäß § 97 Abs. 2 UhrG nach der sogenannten Lizenzanalogie, für dessen Berechnung eine Auskunft des Abgemahnten über den Nutzungszeitraum zu erteilen wäre und jeder Monat der Nutzung mit 100,00 EUR Schadensersatz veranschlagt würde. Hinzu käme bei dieser Variante der Ersatz der Kosten für die anwaltliche Vertretung, die aufgrund  eines Streitwerts von 15.000 Euro mit einer Summe von 1.029,35 EUR veranschlagt werden.

Alternativ schlägt die Kanzlei Prinz/Neidhardt/Engelschall eine Pauschalzahlung in Höhe von 1.350,00 EUR vor (Lizenzgebühr und Anwaltskosten), die davon abhängig gemacht wird, dass die beigefügte Unterlassungserklärung fristgerecht eingesendet wird.

 

Wurden Sie ebenfalls wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt?

Abmahnungen sind auf dem Gebiet des Urheberrechts keine Seltenheit. Sie dienen der außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen verschiedener Art. Dennoch sind Sie als Empfänger einer Abmahnung nicht schutzlos gestellt. Besonders mit professionellem Rechtsrat auf dem entsprechenden Rechtsgebiet bieten sich umfangreiche Verteidigungsmöglichkeiten gegen solche Abmahnungen.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Abgemahnte wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs vorläufig einschätzen. Gerne können wir dann gemeinsam ein weiteres Vorgehen planen und für Sie das bestmögliche Ziel einer Verteidigung gegen eine Abmahnung erreichen.

 

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