Markenrechtliche Abmahnung durch die INBUS IP GmbH

Markenrechtliche Abmahnung durch die INBUS IP GmbH
18.08.2016211 Mal gelesen
Wegen Markenrechtsverletzung mahnt die INBUS IP GmbH Ebay-Händler ab.

Welchen Vorwurf erhebt die INBUS IP GmbH in der Abmahnung?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben eine Verletzung der Wortmarke "INBUS" vorgeworfen. Er soll über einen Onlineshop bei Ebay Schrauben unter der Bezeichnung INBUS" zum Verkauf angeboten haben. Darin sieht die INBUS IP GmbH eine Verletzung ihrer Rechte an dieser Marke.

Was fordert die INBUS IP GmbH?

In erster Linie fordert das Unternehmen von dem Adressaten der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Dem Schreiben ist dafür eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die auch eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5100 Euro festsetzt.

Abmahnung erhalten? - Das können sie tun!

Wenn auch sie eine Abmahnung mit dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung durch die INBUS IP GmbH erhalten haben, sollten sie das Schreiben keinesfalls einfach ignorieren. Orientieren sie sich stattdessen an den folgenden fünf Punkten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie zunächst nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Falls sie rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir unterstützen sie gerne und beraten deutschlandweit. Unsere  Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Dazu steht Ihnen auch eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.