Abmahnung der Cartier International AG

Abmahnung der Cartier International AG
01.08.2016255 Mal gelesen
Im Auftrag der Cartier International AG mahnt die Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung an der eingetragenen Wortmarke „Trinity“ ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben wird die  Verletzung der Markenrechte der Cartier International AG an der eingetragenen Wortmarke "Trinity" gerügt. Dem Adressaten des Schreibens wird vorgeworfen Damenuhren unter der Bezeichnung "Just Cavalli ... Trinity Damenuhr" angeboten und dadurch eine Markenrechtsverletzung begangen zu haben.

Was fordert die Cartier International AG in der Abmahnung?

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben und  Schadensersatz zu leisten. Des Weiteren soll er Auskunft unter anderem über Lieferanten, Vorbesitzer und Menge an bestellter Ware erteilen und die noch vorhandenen Uhren vernichten. Dem Abmahnschreiben ist auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die eine Vertragsstrafe von 12.500,00 EUR vorsieht. Außerdem soll der Abgemahnte für die Abmahnkosten in Höhe von  3.260,90 EUR aufkommen.

Abmahnung erhalten?- Das können sie tun

Wenn auch sie eine Abmahnung der Cartier International AG erhalten haben, dann ignorieren sie diese keinesfalls. Stattdessen ist es empfehlenswert die folgenden Schritte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

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