Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Pompeii“

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Pompeii“
02.09.2014300 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Constantin Film Verleih GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Pompeii“ ab.

Mittels eines Filesharing-Netzwerks, wie eDonkey oder BitTorrent, soll der Abgemahnte den kanadischen Katastophenfilm "Pompeii" anderen Nutzern zum Download angeboten haben. So wurde der Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu, § 19 a UrhG.

Was möchte Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Im Namen ihrer Mandantschaft und aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) von dem Betroffenen dreierlei:

  • die sofortige und unwiderrufliche Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags bestehend aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten in Höhe von 815,00 Euro und
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, raten wir Ihnen dazu, keine übereilten Handlungen vorzunehmen. Es stellt keine Lösung dar, wenn Sie den geforderten Betrag sofort zahlen. Dadurch verbauen Sie vielmehr Ihrem Verteidiger seine Verteidigungsmöglichkeiten. Sein Ziel wird es nämlich regelmäßig sein die Forderung ganz oder zumindest zum Teil abzuweisen. Eine Verhandlung über die Höhe der Forderung ist jedoch im Nachhinein ausgeschlossen.

Sie sollten daher zuerst einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung beauftragen. Zudem kann er herausfinden, ob und inwieweit Sie haften. Diese Frage ist einzelfallabhängig und deshalb nicht pauschal zu beantworten.

Sollte ich die mitgeschickte Unterlassungserklärung abgeben?

Wir raten von der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ab. Regelmäßig ist diese zu weitgehend und kann Sie daher unnötig benachteiligen. Häufig sind Regelungen enthalten, die die zeitliche Geltung der Erklärung auf einen Zeitraum von über 30 Jahren festlegen oder die Unterlassungserklärung beinhaltet ein Schuldanerkenntnis. Es ist deshalb empfehlenswert eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt abfassen zu lassen. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte hingegen nicht verwendet werden. Diese Vorlagen sind häufig von juristischen Laien verfasst worden und daher ungenau. Jedoch kann schon die kleinste Ungenauigkeit dazu führen, dass die Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Falls auch Sie von Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen rechtswidriger Verwertung des Films "Pompeii" erhalten haben, nehmen Sie das kostenlose Erstgespräch von Abmahnhelfer.de in Anspruch. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 030 965 35 855 sieben Tage die Woche oder können das auf unserer Website befindliche Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!