Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian
13.03.2012358 Mal gelesen
Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wird durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian die unerlaubte Verwertung des Werkes Lucenco & Don Omar – Danza Kuduro durch Filesharing über Peer-To-Peer Netze abgemahnt.

Neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von € 680,00 gefordert,

Im Gegensatz zu anderen abmahnenden Kanzleien, die oft sogar ungerechtfertigt kurze Fristen von 7 Tagen setzen, räumt RA Sebastian dem Abgemahnten eine Frist von 14 Tagen für die Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung ein. So hat der Betreffende wenigstens die Möglichkeit, sich im Internet über die Problematik der Filesharing-Abmahnungen zu informieren und sich ggf. durch einen Verbraucherschutzverband oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Das ist im konkreten Fall auch dringend anzuraten, denn der Titel „Danza Kuduro" von Lucenco & Don Omar gehört u.a. zu den German Top 100 Single Charts und es besteht die Gefahr von weiteren Abmahnungen durch andere Kanzleien.

Beispielsweise sind in den German Top 100 Single Charts von Mitte Dezember 2011 insgesamt 21 Titel enthalten, die in der Vergangenheit bereits durch die nachfolgenden Anwaltskanzleien abgemahnt wurden und teilweise auch gegenwärtig abgemahnt werden:

  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
  • Rasch Rechtsanwälte
  • Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
  • Waldorf Frommer Rechtsanwälte
  • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte
  • Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte
  • Schalast & Partner Rechtsanwälte
  • Paulus Rechtsanwälte

Bei derartigen Sachverhalten ist grundsätzlich zu überlegen, ob durch vorbeugende Unterlassungserklärungen der Gefahr von Mehrfachabmahnungen entgegengetreten werden kann. Die Meinungen dazu gehen sowohl unter Kollegen als auch in den einschlägigen Foren auseinander. Natürlich ist dabei die 30-jährige Bindungswirkung mit den möglichen Folgen zu beachten. Auch das Argument, dass mit vorbeugenden UE „schlafende Hunde geweckt" werden, ist nicht von der Hand zu weisen.

Und doch gehöre ich zu den Befürwortern der vorbeugenden Unterlassungserklärung – natürlich jeweils abhängig vom konkreten Einzelfall. Man muss sie ja nicht an die Abmahnkanzleien schicken. Ein Einschreiben mit Rückschein an die jeweiligen Rechteinhaber führt möglicherweise auch zum gewünschten Ergebnis (ohne das unerwünschte "Wecken").

Grundsätzlich ist jedoch folgendes zu beachten:

  • Lassen Sie sich niemals durch die meist sehr umfangreichen Ausführungen in Abmahnschreiben einschüchtern!
  • Auf eine Abmahnung sollte immer innerhalb der gesetzten Fristen reagiert werden!
  • Überprüfen Sie, inwieweit die behauptete Rechtsverletzung wirklich berechtigt ist.
  • Auch wenn der behauptete Download/Upload stattgefunden hat, ist die Sache möglicherweise nicht mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des Vergleichsbetrages erledigt. Insbesondere bei Chart-Containern drohen Folge- bzw. Mehrfachabmahnungen durch die gleiche oder auch andere Anwaltskanzleien. Fehler bei der Reaktion auf die erste Abmahnung lassen sich später nur schwer korrigieren.
  • Geben Sie die geforderte Unterlassungserklärung daher nicht ungeprüft und niemals in der vorliegenden Form ab! Die vorformulierten und den Abmahnschreiben beigefügten UE enthalten grundsätzlich ein Schuldanerkenntnis sowie die Verpflichtung zur Zahlung der Vergleichssumme und sind oft auch hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs zu weit gefasst.
  • Meist ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen!
  • Informieren Sie sich im Internet über die Problematik der Filesharing-Abmahnungen!
  • Lassen Sie sich ggf. durch einen Verbraucherschutzverband oder auch anwaltlich beraten!

Hinweis:
Rechtliche Sachverhalte können immer nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Artikel eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzt. Andere Sachverhalte können möglicherweise zu einer von diesen Hinweisen abweichenden rechtlichen Einschätzung führen.

Weitere Beiträge zu Abmahnungen finden Sie auf der Website "von-wegen-abmahnung"

Photo: © L.S. - Fotolia.com