Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG: Fristen beachten! Einstweilige Verfügungen drohen; Streitwert 25.000, 00 €

Abmahnung
28.01.2012861 Mal gelesen
Wir hatten bereits mehrfach in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen über Abmahnungen des Fernsehsenders Sky berichtet. So wurden uns gerade in den letzten Wochen Abmahnungen von vielen betroffenen Gastwirten aus ganz Deutschland vorgelegt.

Der Vorwurf hierbei ist im Wesentlichen immer derselbe:

In denen von den Mandanten betriebenen gastronomischen Einrichtungen sollen ohne die erforderlichen Genehmigungen Fussballsendungen öffentlich wahrnehmbar gemacht worden sein, an denen die exklusiven Rechte der Vorführung der Sky Deutschland GmbH zustehen.

Vom Abgemahnten wird ein pauschaler Schadensersatz zwischen 1000, 00 und  1.500,00 ? gefordert, soweit eine erste Teilzahlungsrate bis zu einem bestimmten Datum eingeht. Andernfalls behält sich Sky die Geltendmachung höherer Ansprüche vor.

Ferner wird die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung gefordert.

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie diese überprüfen. So wurden uns in den letzten zwei Wochen, zwei einstweilige Verfügungen vorgelegt, die durch das Landgericht Magdeburg und durch das Landgericht Köln erlassen wurden. Wir haben bereits gegen einen der beiden Beschlüssen Widerspruch im Auftrag unseres Mandanten eingelegt. Der Streitwert beträgt 25.000, 00 ?, so dass das Prozesskostenrisiko nicht unterschätzt werden sollten.

Es ist daher ratsam bereits bei Erhalt der Abmahnung zu reagieren.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, so kann ich Ihnen nur anraten, dass diese im Detail geprüft werden sollte.

Bitte unterzeichnen Sie auf gar keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auf keinen Fall.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail (ra@kanzlei-heidicker.de) , Fax oder auf dem Postweg zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.

Wir verteidigen bundesweit gegen Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht und dem Markenrecht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de/

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit