Ohne Limit - Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnung
04.11.2011527 Mal gelesen
Die Tele München GmbH lässt derzeit über die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die unerlaubte Weiterverbreitung des Filmes "Ohne Limit" abmahnen. Verlangt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von 956 EUR.

Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt die Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft jetzt auch in der Abmahnung von urheberrechtsverstößen an dem Film "Ohne Limit".

In einer mir vorliegenden Abmahnung wird dem Empfänger die unerlaubte Weiterverbreitung des genannten Films über die "Tauschbörse" bit torrent vorgeworfen. 

Durch das Bereitstellen zum Download der vorgenannten Musikdateien sei das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG der Auftraggeberin verletzt worden.

Die 12-seitige Abmahnung enthält eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, deren Abgabe binnen einer Frist von nur einer Woche (!) nach Datum des Schreibens verlangt wird.

Der Abgemahnte soll sich damit verpflichten, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, den Film "Ohne Limit" künftig ohne Zustimmung der Auftraggeberin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz sowie Anwaltskosten von ingesamt 956 EUR verlangt.

Betroffene sollten die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorbereiteten Form abgeben, da diese eine unbedingte Zahlungsverpflichtung enthält und zu weitgehend ist. Stattdessen wird ihnen empfohlen, sich umgehend von einem mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten lassen.

Auch wenn die Abmahnung mangendes technisches Verständnis erkennen lässt (bit torrent ist natürlich keine Tauschbörse), so kann eine Prüfung dennoch ergeben, dass die die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam ist. Der von Waldorf Frommer vorbereitete Entwurf sollte dann aber modifiziert werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
In der Regel sollte auch eine Reduzierung der geforderten Kosten zu erreichen sein.

Unbedingt sollten die in der Abmahnung gesetzten Fristen beachtet werden,  da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht. 

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur  ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Freecall: 0800 365 RECHT (0800 365 7324)

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln