Abmahnung FPS Rechtsanwälte & Notare – CHANEL

Abmahnung FPS Rechtsanwälte & Notare – CHANEL
30.09.20111225 Mal gelesen
Im Auftrag der Firma Chanel S.A.S. wird aktuell durch die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare, Hamburg, wegen des Verdachtes der Verletzung von Markenrechten bzw. Kennzeichenrechten im Zusammenhang mit eBay-Auktionen abgemahnt.

Der konkrete Fall weist mehrere Besonderheiten auf: Werden üblicherweise meist Verkäufer wegen des Verdachts des Handels mit gefälschten Markenprodukten abgemahnt, ist nunmehr eine private Käuferin betroffen. Diese hatte bei einem britischen Anbieter Parfüm der Marke „COCO Chanel“ erworben und sich vorab mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln über den Verkäufer informiert, der bereits seit einiger Zeit mit Produkten verschiedener Markenhersteller handelte und überwiegend positive Bewertungen (98,9 %) vorweisen konnte. Als Artikelstandort war GB, United Kingdom, angegeben.

Alles deutete auf einen rechtmäßigen Verkauf hin und die Freude der Käuferin über das vermeintliche Schnäppchen war groß – zumindest bis die Post statt der ersehnten Ware ein anwaltliches Schreiben überbrachte: Die Kanzlei FPS Rechtsanwälte & Notare teilte der nunmehr sehr erstaunten und erschrockenen Käuferin mit, dass das Hauptzollamt Frankfurt am Main wegen des Verdachts der Fälschung die Aussetzung der Überlassung der an sie gerichteten Sendung angeordnet habe. Eine eingehende Begutachtung der Ware durch die FPS Rechtsanwälte habe ergeben, dass es sich um eine Fälschung handele. Durch die Einfuhr des Parfüms würden die Kennzeichenrechte der Firma CHANEL verletzt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde das Einverständnis zur Vernichtung der Ware sowie die Erstattung der Kosten für das Grenzbeschlagnahmeverfahren in Höhe von € 200 verlangt.

Ergänzt wurde das Schreiben durch den Hinweis, dass bei Nichtabgabe der Erklärungen innerhalb der einwöchigen Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden, die dann zu Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro führen.

Grundsätzlich ist bei derartigen Sachverhalten anwaltliche Beratung zu empfehlen, denn obwohl die geforderte Pauschalsumme in Höhe von € 200 im Vergleich zu anderen Abmahnungen gering erscheint, sollten die geforderten Erklärungen aus mehreren Gründen nicht ungeprüft abgegeben werden:

  • Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist zu weit gefasst und enthält neben einem Schuldanerkenntnis die Verpflichtung zur Zahlung des geforderten Pauschalbetrages.
  • Unter Berücksichtigung der Kauf- und Zahlungsmodalitäten steht (insbesondere bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag) nicht fest, ob der Käufer überhaupt berechtigt ist, der Vernichtung der Ware zuzustimmen. Außerdem würde eine Vernichtung der Ware dazu führen, dass dem Abgemahnten jede Möglichkeit genommen wird, selbst feststellen zu lassen, ob es sich wirklich um eine Fälschung handelt.
  • Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Kosten oder Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
  • Es ist zu prüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. 

Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Markenrechtssache: Ganz offenbar blieb die vermutete Rechtsverletzung für den Verkäufer und seine fortgesetzte Verkaufstätigkeit zunächst ohne Konsequenzen. Die Löschung eines identischen Angebotes des gleichen Verkäufers auf eBay erfolgte erst, nachdem die abgemahnte Käuferin über PayPal auf den Verdacht der Fälschung hingewiesen hat. Es erscheint (vorsichtig formuliert) zumindest ungewöhnlich, dass ein gutgläubiger privater Käufer zur Verantwortung gezogen werden soll, während die vermutete Rechtsverletzung für den Verkäufer und seine fortgesetzte Verkaufstätigkeit im gleichen Zeitraum ohne erkennbare Konsequenzen bleibt.

Hinweis:
Rechtliche Sachverhalte können immer nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Artikel eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzt. Andere Sachverhalte können möglicherweise zu einer von diesen Hinweisen abweichenden rechtlichen Einschätzung führen.

Weitere Beiträge zum Internetrecht  sowie Abmahnungen im Zusammenhang mit eBay-Auktionen finden Sie auf der Website der Kanzlei Andresen.

Photo: © Markus Wegner / www.pixelio.de