Waldorf Frommer - "Ohne Limit" - Abmahnung wegen Urheberrechtsverietzung

Abmahnung
28.06.2011920 Mal gelesen
Der Artikel befasst sich mit Urheberrechtsverletzungen wegen öffentlicher Zugänglichmachung des Spielfilms "Ohne Limit". Der Autor ist als Anwalt spezialisiert auf Urheberrecht.

Die Firma Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft lässt seit Juni 2011, vertreten durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Ohne Limit" verfolgen. Der US-amerikanische Thriller ist seit April 2011 in Deutschland im Kino zu sehen. Der Filmtitel "Ohne Limit" wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent im Internet zum Download angeboten.
Die Teilnehmer einer Peer To Peer - Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.
Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 956,00 EUR auf.
Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe durch öffentliche Zugänglichmachung eines anderen Films der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft verwirkt.
Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.