Vorwurf auseinander zu setzen und insbesondere sich die gesetzten Fristen genau notiert.
Daher sollen Ihnen die nachfolgenden Zeilen dabei behilflich sein:
Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Aergo Trade GmbH, bei der es sich laut des Abmahnschreibens um ein Musiklabel handelt,
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf seiner Festplatte die Musikwerke "What`s my name" (David May Remix) des Künstlers "Other Ego" und "We are one" des Künstlers "Dave 202" zum Download angeboten zu haben.
Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein "Vergleichsbetrag" in Höhe von 600, 00 ? gefordert.
Geben Sie die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht in vorliegender Form ab, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch.
Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen "Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, die Angelegenheit versuchen sachlich zu betrachten und zunächst untersuchen, ob der Verstoß überhaupt zutreffen kann.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Musiksampler handelt, sind Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber nicht ausgeschlossen. Lassen sie sich diesbezüglich beraten, da es hierbei unter Umständen im Einzelfall angezeigt sein kann, vorbeugend tätig zu werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Zahlen Sie die geltend gemachten Beträge daher nicht ungeprüft.
Hinzu kommt, dass in den letzten Monaten eine gewisse Tendenz in der Rechtsprechung zu erblicken ist, wonach die angesetzten Streitwerte sowie geltend gemachten Lizenzschäden durch die Gerichte erheblich reduziert werden.
Auch eine neue Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, Beschl. vom 24.03.2011) zeigt verbesserte Verteidigungschancen im Bereich des Filesharings.
Sprechen Sie Ihren beratenen Anwalt darauf an.
Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:
Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.
Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!
Holen Sie rechtlichen Rat ein!
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich persönlich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-abmahnung.de
Wir vertreten bundesweit