So wird nun bei Mitbewerbern auf der Verkaufsplattform eBay die Formulierung in den AGB "Angebote freibleibend" als wettbewerbswidrig gerügt.
Diese Einschätzung ist sicherlich richtig und wurde bereits durch obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 14.02.2007 - 5 W 10/07; LG Hamburg, Urteil v. 18.01.2007 - 315 O 457/06).
Dennoch sollte folgendes beachtet werden.
In den vergangenen Wochen sind wir jedoch durchgehend mit der Abwehr von Abmahnungen der Hanse Lager GmbH beauftragt worden. Aufgrund teilweise sogar fortlaufender Geschäftszeichen scheint es nicht übertrieben, hier von einer regelrechten "Abmahnwelle" zu sprechen. Allein die Aktivlegitimation der Hanse Lager GmbH zum Aussprechen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist kritisch zu hinterfragen.
Keineswegs können wir daher zur Abgabe einer wie von der Hanse Lager GmbH vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung raten. Gerne beraten wir Sie detailliert.
In dringenden Notfällen (drohender Fristablauf) bedienen Sie sich bitte unserer Abmahn-Hotline unter 0178 / 635 44 35.