Weiter aktuell: Weitere Abmahnungen der Hanse Lager GmbH, Bremen durch Rechtsanwalt Thomas Lunk, Bremen

Abmahnung Filesharing
23.09.20101078 Mal gelesen
Nachdem die Hanse Lager GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Seeseke, Apfelallee 6, 28355 Bremen, in der Vergangenheit in mehreren Fällen Mitbewerber wegen einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung der Kostentragungsregelgung im Falle des Widerrufs abgemahnt hatte (wir berichteten hier), hat sie sich nunmehr offenbar einen weiteren Wettbewerbsverstoß zum Thema ihrer wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gemacht.

So wird nun bei Mitbewerbern auf der Verkaufsplattform eBay die Formulierung in den AGB "Angebote freibleibend" als wettbewerbswidrig gerügt.

Diese Einschätzung ist sicherlich richtig und wurde bereits durch obergerichtliche Rechtsprechung bestätigt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 14.02.2007 - 5 W 10/07; LG Hamburg, Urteil v. 18.01.2007 - 315 O 457/06).

Dennoch sollte folgendes beachtet werden.

In den vergangenen Wochen sind wir jedoch durchgehend mit der Abwehr von Abmahnungen der Hanse Lager GmbH beauftragt worden. Aufgrund teilweise sogar fortlaufender Geschäftszeichen scheint es nicht übertrieben, hier von einer regelrechten "Abmahnwelle" zu sprechen. Allein die Aktivlegitimation der Hanse Lager GmbH zum Aussprechen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist kritisch zu hinterfragen.

Keineswegs können wir daher zur Abgabe einer wie von der Hanse Lager GmbH vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung raten. Gerne beraten wir Sie detailliert.

In dringenden Notfällen (drohender Fristablauf) bedienen Sie sich bitte unserer Abmahn-Hotline unter 0178 / 635 44 35.