Abmahnung Rechtsanwalt Meier – Trak Music GnbR – „Hubschek & Dubschek – F*** with the DJ“

Abmahnung Filesharing
21.09.2010366 Mal gelesen

Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen spricht im Auftrag der Trak Music GnbR Abmahnungen wegen der unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen aus. Gegenstand der Abmahnungen sind unter anderem Verstöße gegen das Werk


"Hubschek & Dubschek - F*** with the DJ".

 

Das streitgegenständliche Werk soll über den Internetanschluss der Betroffenen mittels eines Tauschbörsenprogrammes anderen Teilnehmern ohne Erlaubnis der Trak Music GnbR zum Download angeboten worden sein. Das in Seekirchen/Österreich ansässige Unternehmen wird als Produzentin der Tonaufnahme bezeichnet und soll dementsprechend über die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte aus §§85ff UrhG verfügen.

 

Der betroffene Anschlussinhaber muss sich den Ausführungen des Rechtsanwalts Meier zufolge so behandeln lassen, als habe er selbst gehandelt. Diese Auffassung wird mit dem "Halzband-Urteil" des BGH (I ZR 114/06) begründet, welches sich auf den Schutz von eBay-Konten bezieht. Sollte damit Bezug auf die urheberrechtliche Störerhaftung genommen werden gilt es zu wissen, dass auch in diesem Zusammenhang Entlastungsmöglichkeiten für den Anschlussinhaber bestehen. Die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit sollte in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

 

Im Interesse einer außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit verlangt Rechtsanwalt Meier die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 390.

 

Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung dieser Ansprüche behält sich Rechtsanwalt Meier die Geltendmachung höherer Schadensersatzforderungen vor. Auch wird auf die Strafbarkeit des Verbreitens von Raubkopien hingewiesen.

 

Auch im Falle von Rechtsanwalt Meier gilt, dass von einer vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Ansprüche abzuraten ist. Gerade im Hinblick auf die geforderte Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten. Ein solcher Unterlassungsvertrag hat grundsätzlich 30 Jahre Bestand und kann unter Umständen weitreichende finanzielle Folgen haben. Auch wenn der geforderte Betrag im Vergleich zu anderen Kanzleien "günstig" erscheint sollte zunächst eine umfassende rechtliche Prüfung des Sachverhalts erfolgen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Meiererhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

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