Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse – Russkoe Stschaste Houm Video, Studija Monolit und Pettox Limited – Rechtsberatung auch auf Russisch!

Abmahnung Filesharing
25.08.2010955 Mal gelesen
In den vergangenen zwei Wochen haben wir eine Vielzahl von Anrufen erhalten, dass die Kanzlei Kruse aus Dortmund das illegale öffentliche Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) urheberrechtlich geschützter Filmwerke im Wege von Abmahnungen verfolgt, was durch den Download dieser Filme aus dem Internet begangen worden sein soll. Dabei geht es in erster Linie um russischsprachige Filme, die von den Internetnutzern heruntergeladen worden sein sollen, u.a.
 
Russkoe Stschaste Houm Video - "Na Igre 1"
 
Russkoe Stschaste Houm Video - "Na Igre 2"
 
Studija Monolit - "Gluhar v Kino"
 
Pettox Limited - "Laskovyj May"
 
Zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird ein pauschaler Betrag von EUR 980 gefordert. Die Frist zur Zahlung und Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ist vergleichsweise knapp bemessen, muss aber unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche. Angesichts der hohen Streitwerte sind entsprechende Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden.
 
Angesichts der kurzen Fristen sollten Sie umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Bei fruchtlosem Fristablauf besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche. Dieses Verfahren bringt erhebliche Kosten mit sich. Häufig lassen sich aber bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.
 
Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus § 97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung nach unserer Rechtsauffassung allerdings deutlich darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen.
 
Mit Rechtsanwältin Albina Bechthold und unserer Sekretärin Fr. Ulashkevich können Sie in dieser Angelegenheit auch in russischer Sprache beraten bzw. unterstützt werden.
 
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