Abmahnung Nümann + Lang Rechtsanwälte – Planet Punk Music GbR – „Rivendell feat. Cruncher – Sexy Bitch“ (VIVA Club Rotation Vol. 44) und “G&G – One Vision”

Abmahnung Filesharing
05.08.2010603 Mal gelesen
Die Kanzlei Nümann Lang Rechtsanwälte hat offenbar ihren Mandantenkreis erweitert und geht nunmehr auch im Auftrag der Planet Punk Music GbR gegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen vor. Die Karlsruher Rechtsanwälte versenden derzeit Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung der geschützten Tonaufnahmen
 
"Rivendell feat. Cruncher - Sexy Bitch"
 
sowie
 
"G&G - One Vision?.
 
Die streitgegenständlichen Werke sollen dabei über den Internetanschluss der Betroffenen mittels eines Tauschbörsenprogrammes anderen Teilnehmern ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin Planet Punk Music GbR zum Download angeboten und damit im Sinne von §19a UrhG verwertet worden sein.
 
Die Nümann Lang Rechtsanwälte machen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von EUR 450 verlangt, mit dem die Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten abgegolten werden sollen.
 
Bereits mehrfach haben wir in diesem Zusammenhang auf die Regelung des §97a Abs.2 UrhG hingewiesen, wonach die Anwaltskosten einer Abmahnung in einfach gelagerten Fällen bei unerheblichen Rechtsverletzungen auf EUR 100 begrenzt sind. Nach unserer Rechtsauffassung kann der Anwendungsbereich dieser Norm in dem hier vorliegenden Fall durchaus eröffnet sein.
 
Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht zwar dem Grunde nach ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. In der verwendeten Formulierung geht die Erklärung nach unserer Rechtsauffassung allerdings darüber hinaus. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein solcher Unterlassungsvertrag grundsätzlich 30 Jahre Bestand hat. Es besteht insoweit ein enormes Haftungsrisiko. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, mit der sich die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme deutlich verringern lässt. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe und vertrauen Sie nicht auf von juristischen Laien angefertigte "modifizierte Unterlassungserklärungen". Fehler in der Formulierung können weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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