Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – Hermes House Band, Oliver Pocher, Michael Squire, Smashproof und andere – German Top 100 Single Charts

Abmahnung Filesharing
03.08.2010406 Mal gelesen
Die Rasch Rechtsanwälteaus Hamburg mahnen im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen ab. Die streitgegenständlichen Werke sollen als Bestandteil der German Top 100 Single Charts im Rahmen einer Tauschbörse anderen Teilnehmern ohne Erlaubnis der Universal Music GmbH zum Download angeboten worden sein. Dieser Urheberrechtsverstoß soll über den Internetanschluss der Betroffenen erfolgt sein, was durch die Nennung von Tatzeitpunkt und IP-Adresse "belegt" wird.
 
In den uns bekannten Fällen werden Verstöße gegen sieben bis neun urheberrechtlich geschützte Titel verschiedener Interpreten, wie etwa Hermes House Band, Oliver Pocher, Aura Dione oder Lena Meyer-Landrut, abgemahnt.
 
Im Interesse einer zügigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 1.200 sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Letztere ist dem Schreiben als Anlage beigefügt.
 
Für die Erfüllung dieser Ansprüche wird eine vergleichsweise knappe Frist gesetzt, die allerdings unbedingt beachtet werden sollte. Im Falle eines fruchtlosen Fristablaufs kann ein unnötiges Prozessrisiko entstehen.
 
Dennoch sollten die bezeichneten Forderungen nicht vorschnell erfüllt werden. Zunächst erscheint der geforderte Betrag in einigen Fällen überzogen. Insbesondere von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollte aus unserer Sicht abgesehen werden. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Hierbei gilt es zu wissen, dass entsprechende Erklärungen grundsätzlich 30 Jahre wirksam sind. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Angesichts der langen Bestandsdauer und der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit stellt, sollten Sie sich bei der Erstellung kompetente anwaltliche Hilfe sicher.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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