Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte – MIG Film GmbH – „Waffenschwestern“

Abmahnung Filesharing
09.07.2010556 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller sprechen in diesen Tagen wieder vermehrt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet aus. Die Augsburger Kanzlei vertritt neben der Savoy Film GmbH auch die MIG Film GmbH. In deren Auftrag wird derzeit die unerlaubte Verwertung des Filmwerks
 
 
abgemahnt. Die streitgegenständliche Datei soll über den Internetanschluss der Betroffenen im Rahmen eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und damit gem. §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Viele abgemahnte Anschlussinhaber können sich mit diesem Vorwurf zunächst nicht identifizieren. Insoweit gilt es zu wissen, dass beim Herunterladen einer Datei im Rahmen eines p2p-Netzwerkes diese systembedingt gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt wird.
 
Aus dieser Rechtsverletzung machen die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird zur abschließenden Erledigung der Angelegenheit ein pauschaler Betrag gefordert, der im Einzelfall variiert und bis zu EUR 970 beträgt.
 
Der bezeichnete Verstoß soll dabei durch eine spezielle Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert worden sein. Hierbei ist zu beachten, dass die Feststellung einer Rechtsverletzung als solche noch nicht die Haftung des Anschlussinhabers begründen kann. Eine Inanspruchnahme als Störer setzt vielmehr die Verletzung konkreter Prüfungs- und Überwachungspflichten voraus.
 
Die Rechtslage ist daher nicht so eindeutig, wie das Schreiben vermuten lässt. Keinesfalls sollte daher die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in der verwendeten Fassung unterzeichnet werden. Andernfalls werden die vorgeworfene Rechtsverletzung und sämtliche geltend gemachten Ansprüche anerkannt. Angesichts der typischerweise knapp bemessenen Fristen sollten Sie aber umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Bei fruchtlosem Fristablauf besteht die Gefahr, dass die behaupteten Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Damit verbunden sind deutlich höhere Kosten. Unserer Erfahrung zeigt aber, dass sich häufig bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden lassen.
 
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Bellererhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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