Abmahnung Rechtsanwalt Auffenberg – Elite Film AG – „Cargo – Da draussen bist du allein“

Abmahnung Filesharing
09.07.2010828 Mal gelesen
Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt zurzeit im Auftrag der Elite Film AG die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet ab. Gegenstand der kostenpflichtigen Abmahnungen ist der Titel
 
Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, in einem p2p-Netzwerk (etwa "BitTorrent") eine Urheberrechtsverletzung an dem streitgegenständlichen Werk begangen zu haben. Dies sei durch ein Antipiracy-Unternehmen beweissicher und gerichtsverwertbar dokumentiert worden sein. Um was für eine Verletzungshandlung es sich konkret handeln soll, ist nicht ersichtlich.
 
Rechtsanwalt Auffenberg macht mit den Abmahnschreiben Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Der Gegenstandswert soll in vergleichbaren Fällen mindestens EUR 25.000 betragen, woraus sich Anwaltskosten über EUR 911,80 ergeben würden. Rechtsanwalt Auffenberg macht dann allerdings einen reduzierten Satz von EUR 100 geltend. Zusätzlich wird Schadensersatz in Höhe von EUR 360 gefordert, sodass sich insgesamt ein Betrag von EUR 460 ergibt.
 
Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung bzw. Übersendung der beigefügten Unterlassungserklärung behält sich Rechtsanwalt Auffenberg die Geltendmachung höherer Ersatzansprüche vor.
 
In der beigefügten Hinweissammlung "Informationsblatt zur zivilrechtlichen Haftung" weist Rechtsanwalt Auffenberg zunächst auf die Strafbarkeit des nicht näher bezeichneten "Verhaltens" hin. Auch soll sich danach der Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der Störerhaftung das Verhalten Dritter zurechnen lassen müssen ? auf die tatsächlich bestehenden Entlastungsmöglichkeiten wird dabei nicht eingegangen.
 
Auch in Anbetracht der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie diese Forderungen nicht vorschnell erfüllen. Insbesondere sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht in dieser Form unterzeichnet werden. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung sowie der geltend gemachten Zahlungsansprüche. Schließlich muss in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden, ob eine Inanspruchnahme des Abgemahnten, sei es als Täter oder nach den Grundsätzen der Störerhaftung, überhaupt in Betracht kommt.
 
Auch sollte von einer selbstständigen Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei abgesehen werden.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Auffenberg erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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