Abmahnung Marco Kloss durch Kanzlei Baek Law

Abmahnung Filesharing
25.05.20101136 Mal gelesen
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Die Kanzlei Baek Law oder Herr Rechtsanwalt Peter Kimm aus Osterrönfeld mahnt für Herrn Marco Kloss aus Rosendahl ab. Es geht um die Titel "Ich hab zwei neue Freunde", "Sie liebt mich immer noch" auf dem Album "Gnadenlos Deutsch 24".
 
Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Dezember 2009 stammen.
 
In der Abmahnung heißt es:
 
Unserer Mandantschaft wurde mitgeteilt, dass die oben genannte IP-Adresse zum Tatzeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugeteilt war. Verwechselungen, Irrtümer oder sonstige Fehler im Rahmen der Ermittlung Ihrer Person sind insoweit auszuschließen."
 
Dies können wir nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht so uneingeschränkt bestätigen. Bezüglich der technischen Gegebenheiten, aber auch bezüglich der juristischen Bewertung, sind durchaus kritische Nachfragen gestattet.
 
Auf keinen Fall sollte der der Abmahnung im Entwurf beigefügte Vordruck, sprich die strafbewehrte Unterlassungserklärung, ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnet werden. Auch wenn in der Abmahnung, wie üblich, bedrohlich formuliert wird, ist genug Zeit für eine genauere Betrachtung der Forderung.
 
Auch sollte nicht beeindrucken, dass zunächst eine Forderung in Höhe von € 1.025,72 vorgerechnet wird, dann generös ein Pauschalbetrag in Höhe von € 500,00 gefordert wird.
 
Die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von € 5.100,00.
 
Die Vollmacht von Herrn Kloss stammt aus November 2009.
 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de .

Feil Rechtsanwälte

 
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