Abmahnung Luxuslärm – So Laut Ich Kann – DigiProtect

Abmahnung Filesharing
10.05.2010860 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Die Kanzlei Schalast und Partner spricht derzeit urherberrechtliche Abmahnungen für die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus, bei denen es um eine angebliche Rechtsverletzung bezüglich der Tonaufnahme "Luxusärm ? S o Laut Ich Kann? geht.

Es wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,- Euro gefordert.

 
Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.
Aussagen, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, halten wir für unklug.
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
Von der Art der Reaktion hängtEiniges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann.
Sofern Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie weder ein "Geständnis? noch ein "Anerkenntnis? abgeben. Die vorbehaltlose Unterzeichnung der von den Abmahnern entworfenen Unterlassungserklärung ist ein solches "Geständnis".

Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben. Lassen Sie sich beraten

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de .

Feil Rechtsanwälte

 
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