Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte – TopWare Entertainment GmbH – „Two Worlds“

Abmahnung Filesharing
04.05.2010673 Mal gelesen
Auch im Auftrag der Ettlinger TopWare Entertainment GmbH mahnen die Rechtsanwälte Schutt Waetke aktuell vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen geschützter Software in Internet-Tauschbörsen (insbesondere "eDonkey2000" oder "eMule") - sog. filesharing - ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Computerspiel
 
 
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, bei der es sich um die o. g. TopWare Entertainment GmbH handelt, einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten und damit eine Urheberrechtsverletzung nach §§16, 19a UrhG begangen zu haben.
 
Was die meisten User dieser Download- Plattformen nicht wissen, ist, dass systembedingt und ohne technische Möglichkeit, dies durch entsprechende Zusatzprogramme (z. B. Flux Mode) vermeiden zu können, bei Downloads im Rahmen von p2p-Netzwerken die Dateien gleichzeitig zum Upload bereitgestellt werden, selbst wenn sie noch nicht vollständig geladen oder der Download-Ordner gesperrt sind.
 
Die Rechtsanwälte Schutt Waetke verlangen die Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Anschreiben als Anhang beigefügt ist, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages über EUR 360. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten und eine Schadensersatzforderung. 
 
Zu beachten ist weiterhin, dass der Anschlussinhaber nicht ohne weiteres als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, die über seinen Internetanschluss begangen wurde. Hierbei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar. In erster Linie ist jedoch zu beachten, dass die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers nicht als reine Gefährdungshaftung zu werten ist, sondern vielmehr die Verletzung von zumutbaren Prüfungspflichten voraussetzt, deren Art und Umfang sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall richtet, wie z.B. Überwachungspflichten gegenüber Angehörigen oder ein gesichertes W-LAN Netzwerk (WEP / WPA I / WPA II Verschlüsselung).
 
Machen Sie bitte nicht den folgenschweren Fehler, das Anschreiben als bloße "Abzocke" zu bewerten und unbeantwortet beiseite zu legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt. Bei Fristablauf droht Ihnen ein für Sie kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren. Ebenso wenig sollten 
 
Was Sie auf keinen Fall tun dürfen, ist, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die einseitige Formulierung kann zu einer Veränderung der Rechtslage zu Lasten des Abgemahnten führen. Außerdem werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Es empfiehlt sich daher, bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung zu suchen. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Auch lassen sich die geforderten Beträge unter Umständen reduzieren.
 
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
 
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