Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – Medialand GmbH – „Michael Thomas – We stood in Flames“

Abmahnung Filesharing
29.04.20101683 Mal gelesen
Im Auftrag der Medialand GmbH mahnen die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier& Partner derzeit die angebliche unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen in FIlesharing-Netzwerken ab. Konkret geht es dabei um den Titel:
 
"Michael Thomas - We stood in Flames".
 
Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, eine Kopie der streitgegenständlichen Tonaufnahme im Rahmen einer Tauschbörse anderen Teilnehmern ohne Erlaubnis der Medialand GmbH zum Download angeboten und damit gegen §§85, 16, 19a UrhG verstoßen zu haben. Die Medialand GmbH mit Sitz in Wörrstadt wird dabei als Inhaberin der entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte bezeichnet.
 
Aus der Verletzung dieser Rechte macht die Kanzlei Kornmeier & Partner Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird wie üblich ein Betrag von EUR 450 gefordert.
 
Daneben wird von den abgemahnten Anschlussinhabern die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht zwar dem Grunde nach ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. In der verwendeten Formulierung geht die Erklärung allerdings weit darüber hinaus. Damit verbunden ist die Anerkennung der behaupteten Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein solcher Unterlassungsvertrag grundsätzlich 30 Jahre Bestand hat. Es besteht insoweit ein enormes Haftungsrisiko. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, mit der sich die Gefahr einer erneuten Inanspruchnahme deutlich verringern lässt. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe und vertrauen Sie nicht auf von juristischen Laien angefertigte "modifizierte Unterlassungserklärungen". Fehler in der Formulierung können weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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