Abmahnung BaumgartenBrandt – KSM GmbH – „Battle Of The Brave“

Abmahnung Filesharing
03.05.2010 1049 Mal gelesen
Im Auftrag der KSM GmbH mahnen die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt im großen Umfang vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen (insbesondere "eDonkey") - sog. filesharing - ab. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Filmwerk
                                 
"Battle Of The Brave"
 
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, bei der es sich um die o. g. KSM GmbH handelt, einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten und damit eine Rechtsverletzung nach §§16, 19a UrhG begangen zu haben. Trotz entsprechender Zusatzprogramme, wie z. B. FluX Mod, ist es systembedingt technisch nicht möglich, das gleichzeitige Bereitstellen der Datei zum Upload beim Download- Vorgang im Rahmen von p2p-Netzwerken zu verhindern, selbst wenn sie noch nicht vollständig geladen oder der Download-Ordner gesperrt ist.
 
Die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt verlangen die Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Anschreiben als Anhang beigefügt ist, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages über EUR 850. Hierin enthalten sind Rechtsanwaltskosten und eine Schadensersatzforderung. 
 
Zu beachten ist weiterhin, dass der Anschlussinhaber nicht ohne weiteres als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, die über seinen Internetanschluss begangen wurde. Hierbei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar. In erster Linie ist jedoch zu beachten, dass die sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers nicht als reine Gefährdungshaftung zu werten ist, sondern vielmehr die Verletzung von zumutbaren Prüfungspflichten voraussetzt, deren Art und Umfang sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall richtet, wie z.B. Überwachungspflichten gegenüber Angehörigen oder ein gesichertes W-LAN Netzwerk (WEP / WPA I / WPA II ?Verschlüsselung).
 
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht die gerichtliche Geltendmachung der bezeichneten Ansprüche im Wege einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren bringt erhebliche Kosten mit sich.
 
Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung allerdings weit darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe. Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf. Die Nachteile, die ein missglückter selbständiger Einigungsversuch mit sich bringen kann, sind oftmals für einen juristischen Leihen nicht vorhersehbar. Ebenso wenig sollten sie sich bei der Erstellung einer neuen Unterlassungserklärung auf die Inhalte von Internetforenverlassen.
 
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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