Abmahnung Bushido – Eine Chance/Zu Gangsta – BRAVO Hits 67

Abmahnung Filesharing
09.03.20101039 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe für Anis Mohamed Ferchichi vor. Bushido, wie Herr Anis Mohamed Ferchichi mit Künstlernamen heißt, lässt über die Kanzlei aus dem Chart-Container BRAVO Hits Vol. 67 den Titel "Bushido produziert Sonny Black & Frank White: "Eine Chance/Zu Gangsta" Gefordert werden, wie üblich, 350,00 €. Wer abgemahnt wurde, sollte sich nicht von den umfangreichen Zitaten abschrecken lassen. Durchaus sind nicht alle rechtlichen Fragen so eindeutig geklärt, wie dies in der Abmahnung dargestellt wird. Auch sollte eine Unterlassungserklärung, die eine feste Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße in Höhe von 5.001,00 € vorsieht, nicht ohne vorherige rechtliche Beratung unterzeichnet werden. Eine solche Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre.

Auch besteht im ersten Schritt keine Notwendigkeit, sofort Auskunfts-, Kosten- und Schadensersatzansprüche anzuerkennen. Auch hier sollte auf jeden Fall eine rechtliche Prüfung vorgeschaltet werden.

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

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