Die Constantin Film Verleih, vertreten durch Waldorf Rechtsanwälte, geht zur Zeit offenbar Rechtsverletzungen nach, die Rechte an dem Filmwerk "The Grudge 3? betreffen sollen. (siehe auch hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-film-the-grudge-3)
In der diesbezüglichen Abmahnung findet sich sodann die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aber auch die Aufforderung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 956,- Euro.
Wie in vergleichbaren Fällen ebenfalls, wird der Abgemahnte auch hier zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, sofern er die Erklärung unterzeichnet. Man sollte sich jedenfalls darüber informieren, welche Folgen mit der Abgabe einer Äußerung an die Abmahnenden noch verbunden sein können bevor man sich äußert.
Wir können also im Ergebnis nicht dazu raten, die Unterlassugserklärung ohne Weiteres abzugeben, auch da dies ggf. als Anerkenntnis angesehen werden könnte.
Lassen Sie sich über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken verschiedener Reaktionsmöglichkeiten informieren, bevor Sie entscheiden, was zu tun ist.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0511/ 47 39 06 01
oder per Email an Kanzlei(at)recht-freundlich.de
Feil Rechtsanwälte
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