Abmahnung Milow – Ayo Technology (German Top 100) - Denecke, von Haxthausen und Partner - Forderung 480 EUR

Abmahnung Filesharing
19.02.20101372 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin vor. Diese vertritt die Firma DigiProtect. Es geht um das Album "Milow ? Milow" und dort um das Stück "Ayo Technology". Angeblich soll über das Netzwerk eKad eine Datei zum Download angeboten worden sein. Der angebliche Verstoß stammt aus Juli 2009. Dies überrascht, da derzeit eigentlich mehr Verstöße aus November/Dezember 2009 abgemahnt werden. Offensichtlich hat hier die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner und auch DigiProtect noch Zugriff auf ältere Daten oder nicht abgearbeitete Datenbestände.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Der der Abmahnung im Entwurf beigefügte Text sollte so auf keinen Fall unterschrieben werden. Hier sind aus unserer Sicht Änderungen notwendig. Eine Unterschrift unter die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist praktisch ein Schuldanerkenntnis und führt dazu, dass auch der Schadensersatz zu zahlen ist.

Gefordert wird darüber hinaus ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 480,00.

Abschließend heißt es in der Abmahnung:

"Nach Löschung der streitgegenständlichen Dateien, Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des pauschalierten Schadenersatzes wird unsere Mandantin wegen dieser Angelegenheit keine weiteren Ansprüche gegen Sie geltend machen und die Angelegenheit wäre für Sie endgültig erledigt."

Die Frage ist nur, ob wegen anderer Verstöße nicht doch weitere Abmahnungen kommen.

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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