Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Frankfurt am Main vor. Abgemahnt wird das Album Frauenarzt & Manny Marc ? Das geht ab (Wir feiern die ganze Nacht). Der Verstoß soll vom 30.12.2009 stammen.
Angeblich soll das Album in dem Filesharing Netzwerk eKad zum Download angeboten worden sein.
Aus mir vorgelegten Unterlagen ist nicht zu erkennen, ob das Album insgesamt oder nur in Teilen angeboten worden ist. Hier lohnt sich auf jeden Fall genaueres Nachfassen. Diesmal ist nicht wieder die Deutsche Telekom der zuständige Internet-Provider, sondern die Telefonica Deutschland GmbH. Über ein Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG wurde die Adresse des Anschlussinhabers ermittelt.
Es wird nunmehr eine Unterlassungserklärung gefordert und ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von € 480,00.
Weiter heißt es in der Abmahnung:
"Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck an, da anderenfalls Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden kann und Sie möglicherweise dann mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen müssen."
Weiterhin wird in der Abmahnung gedroht, dass ohne die geforderten "Handlungen" die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner der eigenen Mandantschaft raten würde, die Ansprüche sofort gerichtlich durchzusetzen.
Bevor vorschnell die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, sollte auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Eine solche Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre. Hier erscheint eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00,m wie dies die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner für ihre Mandantschaft DigiProtect fordert, nicht der richtige Weg zur Beendigung der rechtlichen Auseinandersetzung.