Abmahnung Michael Mind durch Rechtsanwälte Denecke von Haxthausen - Forderung 480 EUR

Abmahnung Filesharing
16.02.20101152 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen Partner für die Firma DigiProtect vorgelegt. Es geht um das Album "Michael Mind ? Love?s Gonna Get You". Diese Tonaufnahme ist in den German Top 50 ODC enthalten. Es soll das Album in dem Filesharing Netzwerk eKad angeboten worden sein.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von € 480,00 als pauschaler Schadensersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Aus unserer Sicht ist die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu weitgehend und sollte nur abgeändert abgegeben werden. Hier empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

 
Wenn ich erstmals eine Abmahnung bekomme, muss ich dann schon die Vertragsstrafe zahlen?
Nein. Die Vertragsstrafe heißt eben "Vertrags"-Strafe, weil sie zwischen den Parteien vereinbart wird und zwar für den Falle eines (erneuten) Verstoßes gegen die festgelegten Bedingungen. Daher wird die Vertragsstrafe erst beim erneuten Verstoß fällig.
 
 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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