Seitens der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe wird behauptet, der Rechtsverstoß sei beweissicher dokumentiert worden, was zumindest bezweifelt werden darf. Auch die geltend gemachten Ansprüche, insbesondere die Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu zahlen, müssen nicht berechtigt sein.
In jedem Fall ist es ratsam, eine solche Abmahnung einer fachkundigen anwaltlichen Prüfung unterziehen zu lassen. Dies sollte vor einer irgendwie gearteten Reaktion durch den Abgemahnten erfolgen. Die beigefügte Unterlassungserklärung, die unterzeichnet werden soll, dürfte in der Regel zu weit gehen und ggf. sogar einem Schuldeingeständnis gleich kommen, daher ist hier äußerste Vorsicht geboten! Die Pflicht, die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen, besteht grundsätzlich nicht.
Auch wenn man die Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist es oft der falsche Weg, dies zuzugeben, um ggf. "den Preis zu drücken" oder Ähnliches.
Untätig bleiben sollte man übrigens auch nicht, da ansonsten ggf. eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, womit erhebliche weitere Kosten verbunden sind.
Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
Übrigens: Ob die Abmahnung in irgendeinem Zusammenhang mit Bushidos Film "Zeiten ändern dich", der auch noch für Gesprächsstoff in Sachen Abmahnungen sorgen könnte und teilweise vernichtende Kritiken bekommen hat, steht, kann natürlich nicht gesagt werden :-).
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