Abmahnung Bushido durch Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

Abmahnung Filesharing
10.02.20103195 Mal gelesen
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden verschickt aktuell wieder Abmahnungen im Auftrag des Musikers Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt. Vorwurf ist das Anbieten der Tonaufnahme "Bushido feat. Karel Gott - Für immer jung". Neben der Abbe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zudem die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 Euro gefordert.

Seitens der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe wird behauptet, der Rechtsverstoß sei beweissicher dokumentiert worden, was zumindest bezweifelt werden darf. Auch die geltend gemachten Ansprüche, insbesondere die Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu zahlen, müssen nicht berechtigt sein.

In jedem Fall ist es ratsam, eine solche Abmahnung einer fachkundigen anwaltlichen Prüfung unterziehen zu lassen. Dies sollte vor einer irgendwie gearteten Reaktion durch den Abgemahnten erfolgen. Die beigefügte Unterlassungserklärung, die unterzeichnet werden soll, dürfte in der Regel zu weit gehen und ggf. sogar einem Schuldeingeständnis gleich kommen, daher ist hier äußerste Vorsicht geboten! Die Pflicht, die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen, besteht grundsätzlich nicht.

Auch wenn man die Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist es oft der falsche Weg, dies zuzugeben, um ggf. "den Preis zu drücken" oder Ähnliches.

Untätig bleiben sollte man übrigens auch nicht, da ansonsten ggf. eine gerichtliche einstweilige Verfügung droht, womit erhebliche weitere Kosten verbunden sind.

Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

Übrigens: Ob die Abmahnung in irgendeinem Zusammenhang mit Bushidos Film "Zeiten ändern dich", der auch noch für Gesprächsstoff in Sachen Abmahnungen sorgen könnte und teilweise vernichtende Kritiken bekommen hat, steht, kann natürlich nicht gesagt werden :-).

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