Abmahnung Metamorph GmbH - Nutzung von Produkfotos bei eBay

Abmahnung Filesharing
09.02.20101746 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Metamorph GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Schlüchen & Müller aus Berlin. Abgemahnt wird die angeblich unberechtigte Nutzung von Produktfotos bei eBay. Die Metamorph GmbH soll angeblich exklusiv Kostüme der Firma Roma Costume aus den USA vertreiben.

Es wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200,00 € gefordert. Daneben wird auf eine Kostenrechnung verwiesen, die von einem Gegenstandswert von 30.000,00 € ausgeht. Daraus ergibt sich inklusive Mehrwertsteuer eine Forderung in Höhe von 1.196,43 €.

Die im Entwurf vorgelegte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Änderung unterzeichnet werden. Beispielsweise wird hier auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € verwiesen.

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
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