Abmahnung Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH

Abmahnung Filesharing
26.01.2010908 Mal gelesen
Auch wenn die Fristen kurz sind, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH aus Berlin vor. Diese wird vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg. Es geht um den Film "Highlights ? Best of Public Sex 3 ? Geiler Sexxx! in Aller Oeffentlichkeit". Der angebliche Verstoß soll im September 2009 stattgefunden haben.

In der Abmahnung heißt es:

"Es steht damit zweifelsfrei fest, dass die Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss begangen wurde."

Es gibt veröffentlichte Gutachten, die diese kernige Aussage durchaus in Zweifel ziehen. Auch die weitere Darstellung der Rechtslage, die eine Zahlungspflicht und Haftung in jedem Fall suggeriert, ist durchaus in Zweifel zu ziehen.

In der Abmahnung wird eine "einmalige Pauschalzahlung" in Höhe von 710,00 € gefordert. Zur Berechnung des angeblichen Schadensersatzes heißt es dann:

"Allein die Lizenzgebühr für das weltweite Anbieten des Filmwerks zum Download an eine unbegrenzte Vielzahl von Internetnutzern beliefe sich auf einen weitaus höheren Betrag."

In der Unterlassungserklärung, die im Entwurf der Abmahnung beigefügt ist, wird eine Vertragsstrafe von 10.000,00 € verlangt.

Auf keinen Fall sollte die im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung ohne Abänderung unterzeichnet werden. Nutzen Sie hier anwaltliche Beratung.

 
Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .
 
Feil Rechtsanwälte
 
Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
 
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!
 
Besuchen sie auch unseren Onlineshop unter www.shopanwalt.de.