Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH - Vorstadtkrokodile (Film) durch Waldorf Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
27.01.20101317 Mal gelesen
Vorstatdtkrokodile - Constantin Film Verleih GmbH mahnt kostenpflichtig ab!


Die in den Abmahnkreisen bekannte Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die urheberrechtswidrige Verwendung des Films Vorstadtkrokodile ab.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatztes in Höhe von 450 € auf. Daneben wird die Erstattung von Anwaltsgebühren in Höhe von 506 Euro geltend gemacht.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen gemäß § 106 UrhG den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfüllt zu haben.

Eine fachanwaltiche Prüfung des Vorwurfs ist nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Folgen, die mit der Abgabe der Unterlassungserklärung einhergehen dringend geboten.

Datum: 18.01.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Vorstadtkrokodile, Constantin Film Verleih GmbH, Waldorf Rechtsanwälte

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