Future Trance Vol. 49 - Abmahnung Matthew Tasa, Allan Eshuijs, Yann Peifer und Manuel Reuter sowie Uptunes GmbH durch Rechtsanwälte Nümann + Lang

Abmahnung Filesharing
11.12.20091032 Mal gelesen

Abgemahnt wird der Tonträger "Future Trance Vol. 49". Es geht um die Stücke "Never Alone", "Evacuate the Dancefloor" und "Give!" des Interpreten "Shaun Baker feat. Maloy". Gefordert werden 690,00 ?. Es wird dem Abgemahnten bedrohlich vorgerechnet, welche Kosten entstehen können, wenn der Vergleichsbetrag nicht akzeptiert wird. Die Kanzlei Nümann Lang geht für die Urheberrechtsinhaber von einem fiktiven Lizenzbetrag als Schadensersatz in Höhe von 1.500,00 ? aus. Rechtsanwaltskosten sollen in Höhe von 1.597,18 ? entstanden sein. Dazu kommen Ermittlungskosten in Höhe von 77,21 ?. So kommt es zu einem möglichen angedrohten Schadensersatz und Zahlungsanspruch in Höhe von 3.174,39 ?.

Daneben nehmen sich die die geforderten 690,00 ? natürlich gering aus.

Allerdings ist die Rechtslage lange nicht so klar, wie dies von der Kanzlei Nümann Lang im Auftrage der Rechteinhaber dargestellt wird. Hier gibt es durchaus auch vor dem Hintergrund aktueller Pressemitteilungen massive Zweifel, ob ein solcher Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist.

Daher sollte man sich nicht von der "hohen Summe" einschüchtern lassen, sondern stattdessen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt gute Ansatzpunkte, den Zahlungsanspruch abzuwehren oder zu reduzieren.

 

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