Filesharing: Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt für Bushido ab

Abmahnung Filesharing
08.12.20091991 Mal gelesen

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden geht in Sachen Filesharing-Abmahnungen momentan für den Künstler Bushido vor, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt.

Interessant ist bei diesen Abmahnungen, dass man sich sowohl auf Urheber- als auch auf Markenrecht beruft. Auch die pauschale Behauptung in den Abmahnungen, der Anschlussinhaber hafte stets für die Begehung der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung, erscheint mehr als fragwürdig, da dies schon völlig anders von deutschen Gerichten gesehen wurde. Letztlich ist dies aber immer eine Frage des Einzelfalles.

In den Abmahnungen im Auftrag von Bushido wird - wie üblich - die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz gefordert. Hier sollte nicht ohne genauere Prüfung etwas unterschrieben werden, denn gerade eine Unterlassungserklärung hat 30 (!!!) Jahre Gültigkeit.

Man kann nur immer wieder betonen, dass man sich bei derartigen Abmahnungen keineswegs nur auf den geforderten Geldbetrag fixieren sollte. Die geforderte Höhe ist zwar oft schmerzlich, jedoch hat eine abgegebene Unterlassungserklärung unter Umständen viel weitreichendere Folgen.