Abmahnung Klaus Zerahn, durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage - Interessante Fragen des Gerichts!

Abmahnung Filesharing
07.12.20092774 Mal gelesen

In einem gerichtlichen Verfahren um die Anwaltsgebühren aus einer Abmahnung gerät Rechtsanwalt Sandhage mit seinem Mandanten Klaus Zerahn nunmehr doch unter Druck. Das Landgericht Berlin hat zu prüfen, ob ein missbräuchliches Verhalten gem. § 8 Abs. 4 UWG vorliegt und Rechtsanwalt Sandhage und seinem Mandanten aufgegeben, folgende Informationen offen zu legen:

-          Die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Gewerbebehörde,

-          die eventuell erfolgte Eintragung im Handelsregister,

-          den Umsatz mit Möbeln in den Jahren 2007 und 2008 sowie in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009,

-          die Anzahl der durch Herrn Klaus Zerahn selbst oder Bevollmächtigte ausgesprochenen Abmahnungen seit dem 01.01.2007, gesondert nach Jahren,

-          aus welchen Mitteln Herr Klaus Zerahn die Prozesskosten bestreitet,

-          ob Rücklagen für die Rechtsverfolgungskosten gebildet werden.

Die Informationen sind vor dem im Januar stattfindenden Gerichtstermin mitzuteilen.

Wir sind gespannt, wie Herr Klaus Zerahn auf diesen Fragenkatalog reagiert und werden natürlich weiter berichten.

 

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Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

 
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