In vielen Artikeln wurde bereits vor den Abmahnkanzleien gewarnt, die sich zum Zwecke des "Urheberrechtsschutzes" ihrer Mandanten oftmals in rechtlichen Grauzonen bewegen, um an die Anwaltsgebühren heranzukommen. Dieses schnell verdiente Geld wird m.E. jedoch sehr bald in Vergessenheit geraten, wenn sich diese Kanzleien über ihren eigenen Imageverlust bewusst werden sollten.
Neu ist hingegen, dass einige Vertreter der Abgemahnten nun ebenfalls versuchen, eine Umsatzoptimierung dadurch zu erzielen, dass sie die Abgemahnten sehenden Auges ins offene Messer laufen lassen, um maximalen Gewinn zu erzielen.
So wurde uns bereits von mehreren Mandanten berichtet, dass ein Kollege in ihren Fällen, in denen ein Urheberrechtsverstoß offensichtlich vorlag, immer davon abriet eine Unterlassungserklärung abzugeben und statt dessen, massenweise Schutzschriften an deutsche Gerichte versendete, um die sicher bevorstehenden einstweiligen Verfügungen zu verhindern, was natürlich in vielen Fällen nicht gelang, was wiederum zur Folge hat, dass die Abgemahnten plötzlich vor einem Schuldenberg stehen, der die Ausgangsforderung um ein Vielfaches übersteigt, zumal sich der fragwürdige Vertreter das massenweise Versenden auch massenhaft bezahlen lässt.
Wohlwissend, dass diese Art der Beratung grenzwertig ist, versuchen sich die unseriösen Vertreter unserers Berufsstandes durch entsprechende Verträge abzusichern. Im Streitfalle wird dann darauf hingewiesen, dass der Mandant über die Risiken aufgeklärt worden sei. Das dem nicht so ist, zeigen die Mandanten, die sich völlig hilflos an uns wenden und um Rat fragen.
Betroffene sollten sich bei einem solchen Vorgehen umgehend an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden und den Vorfall melden.
Im nächsten Schritt sollten diejenigen, die bereits zahlen mussten, Regressansprüche gegen diese Vertreter prüfen lassen.
Datum: 12.11.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Filesharing, Abmahnung, Schadensersatz
weitere Infos:
Die Abmahnung im Urheberrecht
www.die-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com