DigiProtect GmbH: Schalast & Partner, Frankfurt, verschicken i.A. von DigiProtect GmbH Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Armin van Buuren - A State of Trance 2009: 480,- EUR "Vergleichsbetrag"

Abmahnung Filesharing
12.10.2009 6709 Mal gelesen

DigiProtect GmbH beauftragt weitere Abmahnkanzlei: Mit den Schalast & Partner Rechtsanwälten aus Frankfurt  gesellt sich nun neben Kenne & Partner, Berlin, Kornmeier & Partner, Frankfurt,  Graf von Westphalen, Frankfurt,  und U C Rechtsanwälte, Regensburg, eine weitere  Anwaltskanzlei, die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Filesharing Netzwerken im Auftrag der DigiProtect GmbH gegenüber Anschlussinhaber verschicken. 

Die jetzt neu für DigiProtect GmbH tätigen Rechtsanwälte Schalast & Partner verschicken nun neben den ebenfalls erst vor kurzem für DigiProtect GmbH tätigen Rechtsanwälte von Kenne & Partner, Berlin, aktuell an eine Vielzahl von Anschlussinhaber im Auftrag der DigiProtect GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing. Aktuell geht es bei den Abmahnungen der Kanzlei Schalast & Partner u.a. um die Tonaufnahme Armin van Buuren - A State of Trance 2009. 

Die Schalast & Partner Rechtsanwälte behaupten in der Abmahnung, dass DigiProtect GmbH das ausschließliche Recht habe, die Tonaufnahme Armin van Buuren - A State of Trance 2009 im Internet in File-Sharing Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen. Sie sei hierbei die alleinige Lizenznehmerin des Herstellers der Tonaufnahme. 

Es sei von der DigiRights Solution GmbH beweissicher festgestellt worden, dass die genannte Tonaufnahme  über den Internetanschluss des Anschlussinhabers über File-Sharing z.B. Bittorrent zum Download angeboten worden sei.  

Hierbei werden an Beweisdaten genannt die IP Adresse, Datum, Titel: Armin van Buuren - A State of Trance sowie derHashwert:

Es sei hierdurch u.a. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a UrhG verletzt worden. Von den Betroffenen wird deshalb neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung Ersatz der Rechtsverfolgungskosten im Sinne eines Vergleichsbetrages von 480,- € verlangt. 

Es ergeben sich u.a. folgende Aspekte:

DigiProtect GmbH hat mit Schalast & Partner Rechtsanwälte nun die fünfte Abmahnkanzlei gewonnen, die Teile des  von den Rechteinhabern an DigiProtect lizenzierten Repertoires zum Gegenstand von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung machen. Folgeabmahnungen sind leider an der Tagesordnung, die zu verhindern sind.. Jede Tonaufnahme wird zum Gegenstand einer kostenpflichtigen Abmahnung gemacht. Nicht selten erhalten Betroffene Internetanschlussinhaber mehrere Abmahnungen gleichzeitig oder in zeitlichen Abständen, entweder von derselben Abmahnkanzlei, oder aber von den vier anderen Abmahnkanzleien. Folgeabmahnungen können rechtlich unterbunden werde: Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang nämlich auch, dass die Tonaufnahme auch auf einem Sampler enthalten ist, auf dem sich bis zu Hundert Musikstücke befinden. 

Die Störerhaftung ist in den Filesharingfällen  sorgfältig zu prüfen.  Im Rahmen der Darlegungslast muss der Sachverhalt genau vorgetragen werden, um ggf. die Störerhaftung auszuschließen. Bei der Störerhaftung ist in jüngster Zeit das Bemühen in der Rechtsprechung verschiedener Amtsgerichte u.a der Amtsgerichte in Frankfurt am Main in Bezug auf die Abmahnungen durch DigiProtect GmbH erkennbar geworden, die in Anbetracht kommende Störerhaftung des Anschlussinhabers einzuschränken, um die mit der Störerhaftung verbundenen Prüfungspflichten nicht ins Uferlose auszuweiten. Maßgeblich ist, ob der Anschlussinhaber zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat. Zu den zumutbaren Prüfungspflichten gehören nicht in jedem Fall das Ergreifen technischer Sicherungsmaßnahmen, um die Nutzung von Filesharingprogrammen zu unterbinden, da diese auch für legale Zwecke benutzt werden können.

Sehr kritisch ist  auch die technische Beweisführung zu hinterfragen, auf die sich DigiProtect GmbH  stützt.Ferner ergeben sich aktuelle Rechtsfragen hinsichtlich der Zulässigkeit der Beweiserhebung. 

Auch bei den neuen Abmahnungen ist der Gestattungsbeschluss sorgfältig zu prüfen. Merkwürdig erscheint auch, dass in dem Gestattungsbeschluss teilweise Graf von Westphalen oder Kornmeier & Partner für DigiProtect GmbH den Auskunftsanspruch gegen den Provider durchgesetzt hat.. Das verstärkt den Eindruck, dass hier möglicherweise Folgeabmahnungen durch die in dem Gestattungsbeschluss genannte Abmahnkanzlei drohen.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
*Master of Laws (Medienrecht)

www.ra-weiner.de

Anmerkung: Die KANZLEI WEINER vertritt seit Jahren bundesweit sehr viele Betroffene Anschlussinhaber, die sich gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung verteidigen.