Zollbeschlagnahme nach Import aus China - Abmahnungen wegen des Verdachts einer Schutzrechtsverletzung an den Marken "Christian Audigier" und "Ed Hardy" oftmals unbegründet

Abmahnung Filesharing
08.07.20091662 Mal gelesen

In jüngster Vergangenheit mehren sich die Fälle, in denen es zu Zollbeschlagnahmen oben genannter Waren kommt.
Wie bereits berichtet, sind die Abgemahnten dann völlig überrascht, Waren in China bestellt zu haben, die obendrein auch noch Fälschungen sind.
Der Verdacht der Schutzrechtsverletzung erweist sich in der Praxis dabei schnell als unbegründet, zumindest für den Abgemahnten, wenn dieser nachweisen kann, dass keine Waren durch ihn in China geordert wurden.
Zudem entfällt eine Kostenerstattung für das Tätigwerden der gegenerischen Anwälte.
Nunmehr sollte umgehend der Versuch unternommen werden, den Verkäufer der Ware, welcher nicht selten in Deutschland firmiert, in Regress zu nehmen.

Datum: 17.03.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht, Markenrecht
mehr über: Regress, Ed Hardy, Christian Audigier

weitere Infos: Abmahnung Ed Hardy

www.ggr-law.com