Filesharing: Vater haftet für Urheberrechtsverletzung seines Sohnes

Filesharing: Vater haftet für Urheberrechtsverletzung seines Sohnes
24.12.2016166 Mal gelesen
Auch Inhaber eines Familienanschlusses sollten bei ihrer Verteidigung in einem Filesharing Verfahren aufpassen. Dies wird an einer Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf deutlich.

Ein Familienvater war wegen Filesharing abgemahnt worden. Im Folgenden verteidigte er sich damit, dass seine Frau und sein Sohn Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt haben. Er habe seinen Sohn vergeblich gefragt, ob er die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dieser habe das Filesharing lediglich geleugnet.

Filesharing: Nachfrage bei Leugnen laut LG Düsseldorf erforderlich

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Familienvater mit Urteil vom 20. Dezember 2016 (Az. 12 S 47/15. Er soll 600 Euro Schadensersatz zahlen und für die Abmahnkosten in Höhe von 506,00 Euro zahlen. Das Gericht begründete den Anspruch des Rechteinhabers auf Schadensersatz damit, dass der Familienvater nur unzureichend seiner sekundären Darlegungslast nachgekommen ist. Die Richter warfen ihm vor, dass mit widersprüchlichen Aussagen seines Sohnes beziehungsweise mit dem schlichten Leugnen zufriedengegeben haben soll. Dies hatte der Vater bei seiner Verteidigung angegeben. Nach Auffassung des Landgerichtes Düsseldorf hätte hier der Vater wenigstens einmal nachfragen müssen.

Fazit:

In der Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, in welchem Umfang ein Anschlussinhaber seinen Nachforschungspflichten im Rahmen der sekundären Darlegungslast nachkommen muss. Er muss hinreichend aufzeigen, dass Dritte möglicherweise die Tat begangen haben. Hierzu muss er diese auch mit Namen benennen. Allerdings dürfen die Anforderungen nicht zu streng sein. Denn er braucht seine Angehörigen nicht als Täter überführen. Hieraus wird deutlich, dass Abgemahnte sich nicht selbst verteidigen sollten. Vielmehr sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden. Denn eben so heikel ist, wenn Sie einen nahen Angehörigen durch ihre Verteidigung ans Messer liefern. Auf der anderen Seite sollte es nicht passieren, dass Sie zu vage bleiben. Denn dann werden Sie möglicherweise wegen Filesharing verurteilt. (HAB)

Siegreiche Verfahren der Kanzlei WBS

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