RA Daniel Sebastian unterliegt in Filesharing-Verfahren vor dem AG Hof

RA Daniel Sebastian unterliegt in Filesharing-Verfahren vor dem AG Hof
18.11.2016211 Mal gelesen
Erfolgreiches Filesharing-Verfahren der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gegen die Daedalic Entertainment GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin), vor dem Amtsgericht Hof im Nordosten Bayerns (Az. 12 C 747/16).

Die Daedalic Entertainment GmbH hatte behauptet, dass unser Mandant im Jahr 2012 das Computerspiel "Edna bricht aus" unerlaubt über eine Internettauschbörse verbreitet habe. Die ausschließlichen Nutzungsrechtean dem Spiel lägen bei der Daedalic GmbH hätte 2012 hatte Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian unseren Mandanten diesbezüglich abgemahnt.

Im nun angestrebten Klageverfahren vor dem Amtsgericht in Hof hatte die Gegenseite von unserem Mandanten die Zahlung von 500 Euro Schadensersatz sowie weiteren 859,80 Euro Aufwendungsersatz verlangt.

Weder Haftung als Täter noch als Störer

Der Gegenseite ist es im Verfahren in keiner Weise gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass der durch uns vertretene Beklagte die im Raum stehende Rechtsverletzung selbst begangen hat, noch dass er als sogenannter Störer haftbar gemacht werden konnte. Der zuständige Richter urteilte folgerichtig, dass unser Mandant  weder als Täter noch als Störer in Haftung genommen werden kann. Wir konnten nachweislich vortragen, dass unser Mandant unstreitig zum angeblichen Tatzeitpunkt dienstlich im Ausland unterwegs war.  Selbst konnte er die Tat daher nicht begangen haben.

Gericht bezieht sich auf die BGH-Tauschbörsenentscheidungen I-III

Eine eventuelle Störerhaftung kam ebenfalls nicht in Betracht. Gemeinsam mit unserem Mandanten konnten wir dem Gericht darlegen, dass sowohl erwachsene als auch minderjährige Familienangehörige zum vermeintlichen Tatzeitpunkt Zugang zum Internet hatten und dieses auch nutzten.

Unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung (Tauschbörse I-III), besteht gegenüber volljährigen Familienmitgliedern keine Verpflichtung, diese darauf hinzuweisen, keine illegalen Tauschbörsen zu benutzen. Erwachsene Menschen sind selbst in der Lage, dies zu erkennen und bedürfen daher keiner besonderen Aufforderung. Der minderjährige Sohn wurde durch unseren Mandanten aufgeklärt und ihm wurde die Nutzung illegaler Tauschbörsen ausdrücklich verboten. Darauf allerdings kam es im Verfahren überhaupt nicht mehr an, da sowohl die Ehefrau unseres Mandanten als auch der volljährige Sohn bereits grundsätzlich als Verantwortliche in Betracht kamen.

Wir beraten Sie gerne!

Haben auch Sie eine Abmahnung oder gar Klage von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können?

Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Unter der Rufnummer 0221 / 9688 8197 13 (Beratung bundesweit) können Sie uns auch am Wochenende erreichen und offene und dringende Fragen besprechen. Zudem können Sie über das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Hier das Urteil im Volltext: AG Hof, Urteil vom 08.11.2016, Az. 12 C 747/16

Weitere Informationen zu erfolgreichen Filesharing-Verfahren der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erhalten Sie unter folgendem Link:

Gewonnene Filesharing-Verfahren der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE

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