Abmahnung Ed Hardy - Abmahnung von Markenartikeln aus den USA - Grenzbeschlagnahme durch Zoll nach Import - Marktabschottung zu Lasten der Privatkäufer?

Abmahnung Filesharing
08.07.20092657 Mal gelesen

Abmahnung nach Grenzbeschlagnahme durch Zoll wegen Einfuhr von Markenartikeln aus den USA - Marktabschottung zu Lasten der Privatkäufer?

Der starke Eurokurs ermöglicht den günstigen Einkauf von Waren aus den USA. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich dabei Markenartikel wie Ed Hardy, die in den USA zu einem Bruchteil der Preise verkauft werden, die man in Deutschland dafür zahlen muss. Daher ist es wenig verwunderlich, dass USA Reisende diese Kleidungsstücke nach Deutschland zum Schnäppchenpreis einführen oder Privatkäufer diese via Internet direkt in den USA kaufen und sich nach Deutschland liefern lassen. Diese Freude teilen die Ed-Hardy-Lizenznehmer freilich nicht, die hohe Summen für die exklusiven Vertriebs-Lizenzen zahlen müssen. Der deutsche Distributeur K&K Logistcs hat daher bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls beantragt, diesbezüglich tätig zu werden, um den gewerblichen Import sowie die Einfuhr von Plagiaten zu unterbinden. Wird der Zoll fündig, erfolgt eine Übersendung der Ware zur Prüfung an K&K Logistics. Sofern die Ware dann als Fälschung bestätigt wird erhält der Adressat ein erstes Schreiben der Kanzlei Dr. Winterstein aus Frankfurt. In diesem Schreiben wird der meist ahnungslose Käufer aufgefordert einen Antrag auf Vernichtung der Ware unter vorheriger Eigentumsübertragung auf die Firma K&K Logistics zu unterschreiben und an die Zollbehörden zu senden.

Üblicherweise erfolgt sodann eine kostenpflichtige Abmahnung mittels derer der Käufer zur Unterlassung und Auskunft verpflichtet wird. Die geforderten Anwaltskosten für die Einfuhr eines T-Shirts liegen dabei stets im vierstelligen Bereich (meist 1379 € aufwärts). Nun liegt es auf der Hand, dass die Einfuhr eines Shirts nicht den Tatbestand des gewerblichen Handels erfüllt. In den Fällen bleibt demnach die Frage zu klären, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht. Ein Markenrechtsverstoß wird in der Regel abzulehnen sein. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen es dem Ed-Hardy-Lizenznehmer K&K Logistics nicht gelingt, die unterstellten Fälschungsmerkmale nachweislich zu dokumentieren. Selbst wenn also das Markenrecht Anwendung findet, sollte man dem "Fälschungsgutachten" welches von der Kanzlei Winterstein vorgelegt wird, nicht blindlings vertrauen und keine ungeprüften Unterschriften ableisten. Zudem sollte beachtet werden, dass der zoll keine Markenverstöße, Plagiate oder sonstiges feststellt, sondern lediglich einem Verdacht nachgeht. Alles weitere sollte im dann folgenden Verfahren geprüft
und geklärt werden.

Datum: 03.02.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht, Markenrecht
mehr über: Ed Hardy, K&K Logistics, Clemens Kappler

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